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Kreisschlichtungskommission

  • Wolfgang Buhle (Oberkrämer)
  • Ursel Degner (Hennigsdorf)
  • Kati Hoffmann (Birkenwerder)
  • Luca Renner (Henningsdorf)
  • Kati Hoffmann (Birkenwerder)
  • Christa Kristen (Hennigsdorf)
  • Wolfgang Buhle (Oberkrämer)
  • Vadim Reimer (Mühlenbecker Land)
  • Wolfgang Buhle (Oberkrämer)
  • Kati Hoffmann (Birkenwerder)
  • Christa Kristen (Hennigsdorf)
  • Klaus Künnemann (Gransee)
  • Kati Hoffmann
  • Christa Kristen
  • Klaus Künnemann
  • Siegfried Müller

Aufgaben

Der Kreisverband kann eine Schlichtungskommission bilden. Diese wird von der Gesamtmitgliederversammlung für die Wahlperiode von zwei Jahren gewählt.

Die Schiedskommissionen sind Schiedsgerichte im Sinne des Parteiengesetzes. Sie sind zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Parteimitgliedschaft. Die Schiedskommissionen sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Ihre Tätigkeit dient der Wahrung der Rechte des einzelnen Mitglieds, dem Erhalt demokratischer Prinzipien und der satzungsgemäßen Handlungsfähigkeit der Organe der Partei. Das Schiedsverfahren hat grundsätzlich Vorrang vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte.