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Anträge zur Geschäftsordnung des Kreistages

Die Fraktion DIE LINKE. stellt folgende Änderungsanträge zur Geschäftsordnung des neuen Kreistages Oberhavel.

Änderungsantrag 1:

§1 Abs. 3: Die Termine für Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse sind jährlich (spätestens im November des Vorjahres) vorzugeben.

Ersetze „vorzugeben“ durch: „vom Kreistag zu beschließen“.

 

Änderungsantrag 2:

§ 4 Abs. 2: Die Anträge sind schriftlich zu begründen, müssen klar und allgemein verständlich formuliert sein und einen konkreten Beschlussvorschlag enthalten, auf den mit "JA", "NEIN" oder einer Enthaltung abgestimmt werden kann. Bei Anträgen mit finanziellen Folgen müssen Vorschläge zur finanziellen Deckung enthalten sein.

Ersetze „müssen“ durch „sollen“.

 

Änderungsantrag 3:

§4 Abs. 2: (…) Eine Wiederholung von abgelehnten Anträgen bei unveränderter Sach- und/oder Rechtslage ist für den Zeitraum von 12 Monaten seit der letzten Befassung des Kreistages ausgeschlossen.

Ersetze „12 Monaten“ durch „6 Monaten“.

 

Änderungsantrag 4:

§ 8 Abs. 1: Beschlussvorlagen sind schriftliche Sachverhaltsdarstellungen (Erläuterungen) mit einem Beschlussvorschlag, die vom Landrat an den Kreisausschuss beziehungsweise über den Kreisausschuss an den Kreistag gerichtet sind. Berichtsvorlagen sind dagegen reine Informationsmitteilungen, zu denen ausschließlich Stellungnahmen zulässig sind.

Ersetze „an den Kreisausschuss beziehungsweise“ durch „in den zuständigen  Ausschüssen zu beraten und“.

 

Änderungsantrag 5:

§ 8 Abs. 3: Sollen Vorlagen in der Sitzung von der Verwaltung erläutert werden, so wird dies von der/dem Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Landrat bestimmt. (…)

Änderung des § 8 Abs. 3 S.1 in „Vorlagen der Verwaltung sollen erläutert werden."

 

Änderungsantrag 6:

§ 10 Abs. 1 Kreistagsabgeordnete sind berechtigt, Anfragen, die keine unsachlichen Behauptungen beziehungsweise Feststellungen und/oder Wertungen enthalten dürfen, über Angelegenheiten des Landkreises, die nicht auf der Tagesordnung stehen, an die/den Vorsitzende/-n oder den Landrat zu richten.

Streiche: „die keine… enthalten dürfen,“

 

Änderungsantrag 7:

§ 10 Abs. 2: Derartige Anfragen müssen mindestens 5 Kalendertage vor der Sitzung der/dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen; bis zum gleichen Zeitpunkt muss dem Landrat eine Abschrift zugegangen sein. Der Sitzungstag wird bei der Frist nicht mitgerechnet.

Ersetze „5“ durch „2“.


Änderungsantrag 8:

§ 11 Abs. 3: Fragende müssen einen Adressaten benennen. Zulässige Adressaten sind die/der Vorsitzende des Kreistages und der Landrat. Die/der Vorsitzende kann Fraktionen zur Stellungnahme auffordern.

Streiche Satz 2 und 3 des §11(3) „Zulässige Adressaten….auffordern.“.

 

Änderungsantrag 9:

§ 11 Abs. 4: Die Redezeit pro Einwohner/-in sollte 3 Minuten nicht überschreiten.

Ersetze „3“ durch „5“.

 

Änderungsantrag 10:

§ 17 Abs. 2: Auf Anträge zur Geschäftsordnung muss die/der Vorsitzende das Wort unverzüglich außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilen. Zum selben Gegenstand sind bis zu 3 von verschiedenen Personen kommende Wortmeldungen zulässig. Die Ausführungen dürfen sich nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung des zur Verhandlung stehenden Gegenstandes beziehen. Bei Verstößen soll der redenden Person das Wort entzogen werden. Die Redezeit beträgt höchstens 3 Minuten.

Ersetze „bis zu 3 von verschiedenen Personen kommende Wortmeldungen“ durch „ jeweils eine Für- und eine Gegenrede“.

 

Änderungsantrag 11:

§23 Abs. 6: Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung unverzüglich allen Mitgliedern des Kreistages in den digitalen Informationssystemen des Landkreises Oberhavel zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Die Benachrichtigung über die Abrufbarkeit erfolgt in elektronischer Form. 

Ersetze „nach Unterzeichnung unverzüglich“ durch „innerhalb von 5 Werktagen“.

 

Änderungsantrag 12:

Füge neuen § 23 Abs. 1 ein: „Die öffentlichen Sitzungen des Kreistags werden im Livestream übertragen.“

Alle folgenden Absätze sind neu zu nummerieren und inhaltlich anzupassen (Abs. 3 Satz 1, 2 und Absatz 4 sind dementsprechend zu streichen).