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Antrag Handlungsrichtlinie KdU überprüfen

Für die Kreistagssitzung am 13. Juli hat DIE LINKE einen Beschlussantrag formuliert in dem sie den Landrat auffordert, bis zum Ende des III. Quartals die Beträge die in der Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG (KdU) festgeschrieben sind, zu überprüfen und ggf. den Realitäten anzupassen. Dazu erklärt der Kreistagsabgeordnete Ralf Wunderlich: Immer wieder kommen zu uns Menschen in die BürgerInnensprechstunden die vergeblich nach einer Wohnung im Rahmen der KdU suchen. Immer häufiger suchen auch erwerbstätige Menschen mit geringen Einkommen oder Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen vergeblich bezahlbaren Wohnraum. In den Gemeinschaftsunterkünften steigt die Zahl der Geflüchteten die anerkannt sind und eigentlich in eine Wohnung ziehen müssten. Die Überprüfung und Anpassung der KdU an die Realitäten des Wohnungsmarktes wird nicht alle Probleme lösen können. Sie kann aber dazu beitragen, dass der noch vorhandene Wohnraum auch an Grundsicherungsempfänger und an Geflüchtete vermietet werden kann und kann ein Anreiz für Investoren sein, mit Unterstützung des Programms des Landes zur Förderung von Mietwohnungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir fordern die Städte und Gemeinden auf, solche Investoren zu werden. Wohnen ist für uns ein Menschenrecht und gehört zur Daseinsvorsorge, deshalb haben wir die Pflicht zu handeln. 100 Millionen Euro stellt das Land jährlich für den sozialen bzw. mietpreisgebundenen Wohnungsbau zur Verfügung. Wie mir der Brandenburger Finanzminister am letzten Wochenende in Fürstenberg mitteilte, wird darüber nachgedacht das bis 2019 laufende Programm aufzusatteln, also noch mehr Geld in die Hand zu nehmen.


Mit Bedauern musste ich feststellen, dass die Handlungsrichtlinie KdU zwar in geänderter Form beim Lenkungsbeirat auf dem Tisch lag, leider aber nur die zumutbaren Suchbereiche für angemessenen Wohnraum festgeschrieben wurden. Diese Änderung findet nicht die Zustimmung der LINKEN, weil nach unserer Ansicht die Annahmen für die Sozialraumbindung sowohl bei den Menschen die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen als auch bei Geflüchteten die länger als ein Jahr in einer Gemeinschaftsunterkunft am selben Standort leben falsch sind. Dass die Überprüfung der Werte die der Richtlinie für die Berechnung der Angemessenheit des Wohnraums nicht gleich erfolgte, wird nicht nur von uns kritisiert. Die Antwort des Landrates auf die eingereichten Anfragen werden wir zeitnah veröffentlichen, denn Transparenz ist uns nicht nur bei diesem Thema wichtig und auch der Landrat warb im Wahlkampf für mehr Transparenz. Diesen Worten könnte er Taten folgen lassen, in dem er die Berechnung für die KdU offenlegt bzw. auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

 

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