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Ein Jahr Ein-Euro-Frühstück

Im April lag das zwölfte Ein-Euro-Frühstück hinter uns. Es sah zunächst nicht so aus, dass dieses Frühstück so erfolgreich sein wird. Doch die Idee beim Frühstück soziale Themen zu erörtern und auch Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, hat sich bewährt. Bei einigen dieser Frühstücksveranstaltungen blieb nicht ein einziger Stuhl leer, so als ich zum Pfändungsschutzkonto informiert habe oder auch zu meinem Bericht, dass unter gewissen Voraussetzungen Jobcenter verpflichtet sind, Energieschulden zu übernehmen.
In diesem Jahr konnte ich auch auf Fachreferenten zurückgreifen. So informierte der Fachbuchautor Ludwig Zimmermann darüber, dass die vom Landkreis Oberhavel angewandte Unterkunftsrichtlinie rechtswidrig ist und daher nur Klagen helfen, um die richtigen Wohnkosten vom Landkreis zu erhalten. Hier blieb auch kein Stuhl frei.
Rechtsanwalt Gerd Klier konnte gewonnen werden, um über Patientenrechte, Patientenverfügungen, Betreuungsvereinbarungen und Vorsorgevollmachten zu informieren.  Auch bei diesen Veranstaltungen blieb kein Platz leer.
Sowohl für das Sozialrecht als auch für das Medizinrecht gilt, dass anwaltliche Beratung durch Fachanwälte wichtig ist. Nur so kann man eine qualitativ hochwertige und sachgerechte Beratung erwarten und erfahren, welche Rechtsfolgen ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Willenserklärung nach sich ziehen.  So birgt eine Vorsorgevollmacht hohe Risiken in sich, da es keine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vollmachtgeber gibt. Vorformulierte Muster sind oft nur unzureichend und decken meist den speziellen Sachverhalt nicht ab. Wichtig war auch der Hinweis, dass die einfachste Patientenverfügung bereits dadurch bewirkt werden kann, dass man einen Zettel bei sich trägt, auf dem die Anschrift desjenigen verzeichnet ist, der für den Fall der Erkrankung informiert werden soll und erforderlichenfalls Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst diese Entscheidungen nicht treffen kann.   Michael Elte