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Marco Pavlik, Mitglied des Landesvorstandes stellt das Wahlprogramm vor

Ralf Wunderlich

Genoss*innen leisten Schwerstarbeit

Neu gewählter Fraktionsvorstand, v.re. Elke Bär (Vorsitzende) und Vadim Reimer (stellvertreter)

Am Dienstag trafen sich 39 Mitglieder der LINKEN Oberhavel zu einer Gesamtmitgliederversammlung in der Vereinsgaststätte des Oranienburger Fußballclubs um über das Landtagswahlprogramm zu diskutieren. Ganz ohne das Ergebnis der Wahl zu reflektieren, ging es dann nicht und die erste Stunde wurde für eine erste Wahlauswertung genutzt.

Die verbleibende Zeit war dann für die Mitglieder Schwerstarbeit, umfasst das Wahlprogramm der Landespartei doch über 90 Seiten. Es lagen zahlreiche Änderungsanträge zur Beratung vor. Der Mehrzahl dieser Änderungsanträge wurde von der Versammlung zugestimmt. Diese Änderungsanträge werden beim Landesparteitag vom Kreisverband Oberhavel eingereicht (Parteitagsseite).

Es wurden zwei Anträge, die bereits der Kreisvorstand beim Landesparteitag eingereicht hatte, durch die Gesamtmitgliederversammlung der Kreispartei befürwortet. Zum einen ein Antrag, indem der Kreisverband fordert, dass wir als Landespartei Partner der “Volksinitiative:Artenvielfalt retten - Zukunft sichern” werden. Ein zweiter Antrag möchte, dass sich DIE LINKE klar zur Ablehnung der Erdgasförderung in Brandenburg bekennt.

Ein ganz großes Dankeschön geht an Ursel Degner, die es geschafft hat, trotz der vielen Anträge, die Versammlung strukturiert zu leiten.

Die beschlossenen Änderungsanträge im Einzelnen:

Änderungsantrag 1:

In Zeile 414 ersetze:

„die Attraktivität des Programms für sozialen Wohnungsbau durch andere Förderbedingungen steigern und gegebenenfalls aufstocken.“

durch:

„die Attraktivität des Programms für sozialen Wohnungsbau durch bessere Förderbedingungen steigern, deutlich aufstocken und mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum auch für Personen im SGB II und dem SGB XII Bezug ausweiten.“

Begründung:

Die jetzige Wohnraumförderung ist selbst für kommunale Unternehmen nur mäßig attraktiv. Die Höchstmieten im unteren Drittel liegen dabei so deutlich über den angemessenen Kosten der Unterkunft, dass Neubauten in diesem Preissegment keinerlei Entlastung bringen und gleichzeitig aber durch (energetische) Sanierungen der Druck in diesem Segment massiv ist und zu Verdrängungen führt.

 

Änderungsantrag 2:

Einfügen nach Zeile 428:

„- Die Investitionsbank des Landes Brandenburg wollen wir zum allgemeinen Finanzpartner der Kommunen und ihrer Gesellschaften bei der Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur ausbauen.“

Begründung:

Wenn Kommunen Wohnraum im öffentlichen Eigentum schaffen sollen, sollten die Profitinteressen des Finanzmarktes als erstes aus den Kosten verschwinden. Die ILB könnte hier als nicht vom Profit getriebener Partner wirken.

 

Änderungsantrag 3:

In Zeile 696 ersetzen:

 „Abgabe“ durch: „kommunale Umlage“

Begründung:

Der Begriff zeigt deutlicher, dass Kommunen, die erneuerbare Energien, speziell Windkraftanlagen, ausbauen oder ausbauen lassen, finanziell davon profitieren.

 

Änderungsantrag 4:

Nach Zeile 706 einfügen:

„- uns für die Abschaffung des sogenannten 52 Gigawatt PV-Deckels einsetzen.“

Begründung:

Der sogenannte 52 Gigawatt PV-Deckel legt fest, dass nach Überschreitung der Gesamterzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen von 52 Gigawatt die Einspeisevergütung für darüberhinausgehende Stromerzeugung nicht mehr gezahlt wird. Damit wird das Ende der Solarstromförderung erreicht. Die Menge von 52 Gigawatt wird demnächst erreicht werden. Wir wollen, dass auch weiterhin die Erzeugung von Solarstrom durch die Einspeisevergütung gefördert wird.

 

Änderungsantrag 5:

Nach Zeile 706 einfügen:

„- Für selbstverbrauchte Energie von Kleinanlagen bis zu 30 KWp sollen Betreiber keine Umlage mehr leisten müssen. Zur Berechnung wird die Bilanzierungsmethode von Netzbetreibern angewandt.“

Begründung:

Bislang sind nur Anlagen bis zu 10 KWp von der EEG-Umlage befreit. Alle Anlangenbetreiber darüber hinaus müssen auf selbsterzeugten und selbstverbrauchten Solarstrom die Umlage zahlen. Anlagen über 10 KWp können bereits über gemeinsam betriebene Anlagen auf Mehrfamilienhäusern erreicht werden. Wir möchten nicht, dass diese Menschen für den Strom, den sie selbst erzeugen und selbst verbrauchen eine staatliche Umlage zahlen müssen. Daher ist eine Erhöhung der Grenze auf Anlagen über 30 KWp sinnvoll.

 

Änderungsantrag 6:

In Zeile 707 ersetze:

„Wir wollen, dass Brandenburg seinen eigenen Strombedarf bis 2020 rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt und bis 2030 rechnerisch zur 100%igen Deckung aus erneuerbaren Energien des Bedarfes der Region Berlin-Brandenburg beiträgt, dazu ist es notwendig, die Energiestrategie 2030 zu evaluieren, fortzuschreiben und dann konsequent umzusetzen.“

durch

„Wir wollen, dass Brandenburg seinen eigenen Strombedarf bis 2020 rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt und bis 2030 rechnerisch zur 100%igen Deckung aus erneuerbaren Energien des Bedarfes der Region Berlin-Brandenburg beiträgt. Dazu ist es notwendig, die Energiestrategie 2030 zu evaluieren, fortzuschreiben und dann konsequent umzusetzen.“

Begründung:

Der Kohleausstieg ist nur der erste Schritt zu Decarbonisierung. Nur mit einem konsequenten Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Energieträger lässt sich der Klimawandel in einem Maße einschränken, das die Bewältigung der zu erwartenden Katastrophe ermöglicht. In diesem Zusammenhang machen neue Tagebaue genauso wenig Sinn wie neue Erdgasfelder. Dies gilt insbesondere für unkonventionelle Förderung und die Förderung in naturnah touristisch genutzten Gebieten.

 

Änderungsantrag 7:

In Zeile 713 einfügen nach „so schnell wie möglich“:

„, spätestens aber bis zum Jahr 2030.“

Begründung:

Der Klimawandel wird nicht warten, bis wir Kompromisse gefunden haben. Die Jahreszahl 2030 ist bereits seit ca. 10 Jahren Beschlusslage des Landesverbandes. Angesichts der Demonstrationen nicht nur von Schüler*innen, sondern in Verantwortung für diesen Planeten und seiner Bewohner*innen, sollten wir unsere Forderungen nicht aufweichen, sondern eher verschärfen.

 

Änderungsantrag 8:

In Zeile 783 ersetze:

„die Kommunen dabei unterstützen, den ÖPNV so ausbauen, dass er auch wieder und gut in den kleineren und berlinferneren Gemeinden und Orten erlebbar wird.“

durch:

„Gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen den ÖPNV so ausbauen, dass er in den städtischen Räumen eine umfassende, verlässliche, alltagstaugliche und bedarfsgerechte Alternative zum Auto darstellt und auch wieder gut in den kleineren und berlinferneren Gemeinden und Orten erlebbar wird.“

Begründung:

So wichtig der Blick in die Fläche auch ist, in den Städten bietet sich die Chance, tatsächlich den Autoverkehr drastisch zu reduzieren. Eine Chance, die wir nicht ungenutzt lassen dürfen, zum einen mit Blick auf den Klimaschutz, zum anderen mit Blick auf die Verkehrsentwicklung in den wachsenden Städten. Dazu muss der ÖPNV aber auch eine echte Alternative zum Auto sein.

 

Änderungsantrag 9:

In Zeile 788 ersetze:

„…Modellprojekte mit den Kommunen entwickeln, um einen “fahrscheinlosen ÖPNV“ zu erproben. Außerdem wollen wir die Diskussion zur Umsetzung eines fahrscheinlosen Personenverkehrs im VBB initiieren.“

durch:

„…als ersten Schritt einen kosten- und fahrscheinlosen ÖPNV für alle Kinder und Jugendlichen realisieren. Ein gemeinsames Vorgehen mit dem Land Berlin streben wir an. Mit weiteren Modellprojekten in Zusammenarbeit mit den Kommunen arbeiten wir auf die Schaffung eines völlig fahrscheinlosen ÖPNVs hin.“

Begründung:

Wer, wenn nicht die Jugend, wann, wenn nicht jetzt? Unsere Kinder und Jugendlichen sind die ideale Zielgruppe. Wenn die Kinder von heute junge Erwachsene sind, wird Brandenburg aus der Kohle heraus, der BER eventuell fertig und die Decarbonisierung im vollen Gange sein. Diesen jungen Menschen müssen wir eine echte Alternative zum Auto bieten und ein fahrscheinloser ÖPNV hilft, von Anfang an auf den ÖPNV zu setzen.

Ein fahrscheinloser ÖPNV für Kinder und Jugendliche ist auch bereits Beschlusslage des Parteitages. Das Nachbarland Berlin hat bereits ein kostenloses Schüler*innenticket etabliert. Die bisherige Formulierung fällt also sogar hinter die bisherige Beschlusslage zurück und wirkt so wenig couragiert wie die bisherige Politik der Landesregierung bei dieser Zukunftsaufgabe. Kleine Schritte sind wir in den letzten Jahren genug gegangen. Es wird Zeit, dass LINKE Politik spürbar und erlebbar wird.

 

Änderungsantrag 10:

Nach Zeile 829 einfügen:

„Armut in Brandenburg ist ein nicht hinnehmbarer Skandal.

Rund 15 % in Brandenburg sind von Armut betroffen. Armut hat verschiedene Gesichter. Es sind Frauen und Männer, Junge und Alte, Menschen mit Behinderung, Menschenmit und ohne Migrationshintergrund, Menschen, die trotz Erwerbsarbeit, arm sind, Menschen, die seit vielen Jahren Arbeit suchen und Menschen, die vergeblich nach bezahlbaren Wohnraum suchen. Wir werden es nicht hinnehmen, dass in Brandenburg fast jeder siebente von Armut betroffen ist.

Die Einkommen der Bürger müssen sich erhöhen. Hartz IV muss beseitigt werden. Branden-burg ist kein Niedriglohnland. Der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 9,19 € ist ein Armuts-lohn, denn ermöglicht es nicht so für das Alter vorzusorgen, dass Armut im Alter kein Thema ist. Wir brauchen ein soziales Netz, welches vor Armut, unabhängig von der Lebenssituation schützt und wir benötigen ausreichend sozialen Wohnraum.

Hartz IV bleibt Armut per Gesetz. Wir wollen eine armutsfeste sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.134,00 €. Niemand darf durch Sanktionen eines Jobcenters die Wohnung verlieren.“

Begründung:

Armut betrifft auch Alleinstehende, nicht nur Familien, Kinder oder Alte. Wir müssen Aussagen treffen, wie wir Armut bekämpfen wollen und dass wir als LINKE uns konsequent gegen Armut einsetzen.

Als Arm ist jemand zu bezeichnen, der über weniger als 60 % des mittleren Durchschnitts-einkommens verfügt. Das mittlere Durchschnitteinkommen betrug 2018 in Deutschland ca. 1.890,00 €. Hiervon sind 60 % 1.134,00 €. Wir sollten von den veralteten Zahlen aus dem Jahr 2012 endlich abrücken.

 

Änderungsantrag 11:

Nach Zeile 932 einfügen:

„- die landesweite Einrichtung unabhängiger Sozialberatungsstellen, die Rechtsberatung zu Sozialleistungen anbieten.“

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Änderungsantrag 12:

In Zeile 984 ersetze „Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro“ durch „Mindestrente von 1.134 Euro“

Begründung:

Siehe Antrag 10 entsprechend.

 

Änderungsantrag 13:

In Zeile 1108 ersetze:

„Aus LINKER Sicht wird all dies am besten in der Gemeinschaftsschule verwirklicht.“

durch:

„Wir wollen wohnortnahe Schulen oder Schulfilialen. Wir wollen Schulen, in denen Kinder individuell gefördert, Stärken gestärkt und Schwächen ausgeglichen werden. Wir wollen Schulen, in denen vielfältige Ganztagsangebote Schule bereichern. Aus LINKER Sicht wird all dies am besten in der Gemeinschaftsschule verwirklicht.“

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Änderungsantrag 14:

In Zeile 1408-1409 ersetze:

„Wir werden deshalb den Vergabemindestlohn auf diese Höhe anpassen und jährlich überprüfen.“

durch:

„Wir werden deshalb den Vergabemindestlohn auf 13 Euro pro Stunde anpassen und jährlich überprüfen.“

Begründung:

Grundsätzlich sind die Ausführungen in Zeile 1407 bis 1409 zutreffend. Wir sollten aber nicht hinter der Forderung des Mindestlohns im Wahlprogramm der SPD zurückstehen. Ein Überbietungswettbewerb hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns ist dies nicht.

 

Änderungsantrag 15:

In Zeile 2364 einfügen nach „Verwaltungen stärken“:

„und mit klareren Regelungen höhere, vergleichbare und angemessene Aufwandsentschädigungen sicherstellen.“

Begründung:

Gut gemachte Kommunalpolitik, oft gegen die Mühlen einer professionellen Verwaltung, erfordert ein erhebliches Maß an Einsatz. Aufwand und Anforderungen der Bürger*innen an ihre Vertreter*innen sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Von den Ressourcen für eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ist dabei noch nicht gesprochen. All das sollte sich in den Aufwandsentschädigungen wiederspiegeln. Die drastischen Unterschiede im Land müssen dabei aufgehoben werden, ohne zu stark in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen.“

 

Änderungsantrag 16:

In Zeile 2629 am Ende einfügen:

„In allen Erstaufnahmeeinrichtungen muss für alle eine unabhängige Asylverfahrens- und Aufenthaltsrechtsberatung als Rechtsberatung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Rechtsdienstleistungsgesetz so verfügbar sein, dass vor der Anhörung beim BAMF und nach Erhalt des Bescheides innerhalb der Klagefrist grundsätzlich eine ausführliche Beratung möglich ist. Diese ist so zu finanzieren, dass Sprachmittler*innen alle Beratungsprozesse begleiten können.“

Begründung:

Erfolgt mündlich

 

Änderungsantrag 17:

In Zeile 2636 ersetze:

„Kriegsgebiete“

durch:

„Kriegs- und Krisengebiete mit innerstaatlichen, gewalttätigen Konflikten“

Begründung:

Afghanistan ist nach offizieller Darstellung kein Kriegsland, das Risiko für die Menschen ergibt sich aus den innerstaatlichen gewalttätigen Konflikten.

 

Änderungsantrag 18:

Nach Zeile 2679 einfügen:

„- die Schaffung von „Anker-Zentren“ und allen anderen Formen der Internierung von Geflüchteten verhindern.“

Begründung:

Sollten wir klarstellen.

 

Änderungsantrag 19:

In Zeile 2736-2737 ersetze:

„Insofern setzen wir uns hier für das Prinzip soziale Hilfe statt Strafe und eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums ein.“

durch:

„Statt Verbote wollen wir ehrliche Aufklärung über Wirkung und Risiken von Drogenkonsum. Wir setzen uns für eine Legalisierung von Drogenbesitz und -anbau für den Eigenbedarf ein.“

Begründung:

Drogenkonsum ist bereits entkriminalisiert. Strafbar ist der Besitz, der Handel und der Anbau von Drogen. Wir wollen die Eigenkonsument*innen entkriminalisieren und es jedem erlauben geringe Mengen für sich selbst herzustellen und zu besitzen. Erst ohne den Kriminalisierungsdruck ist eine wirklich offene Aufklärung über die Wirkung und Gefahren von Drogengebrauch möglich. Wir wollen damit einen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Umgang mit Drogen ermöglichen.

 

Änderungsantrag 20:

In Zeile 2774 am Ende einfügen:

„Eine demokratische Polizei muss die gesetzlichen Rechte aller gewährleisten, egal welche Herkunft, Religion oder sexuelle Identität eine Person hat, die polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte. Polizist*innen, die sich in rechtextremen Gruppen engagieren oder durch rassistisches, antisemitisches oder homophobes Verhalten aufgefallen sind, müssen aus dem Dienst entfernt werden.“

Begründung:

Im letzten Jahr wurden bei der hessischen und sächsischen Polizei mehrere Fälle rechtsextremer Umtriebe festgestellt. In Frankfurt bildete sich eine Gruppe von Polizeibeamt*innen, die sich in rassistischen Chats austauschten und eine Opfer-Anwältin des NSU-Prozesses, sowie deren Familienangehörige mit anonymen Schreiben (unterzeichnet mit NSU 2.0) bedrohten. Ihre Kontaktdaten wurden von einem Polizeicomputer in Frankfurt am Main abgerufen und entwendet. Auch an anderen Orten gibt es Hinweise auf rechte Netzwerke in den Polizeibehörden. Etliche Polizeibeamt*innen kandidieren auf Listen der AfD für politische Mandate und unterhalten Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen. Solches Verhalten darf in einer demokratischen Polizei nicht toleriert werden. Die weitreichenden Befugnisse und Datenzugriffsrechte dürfen nicht für rechtsextreme Taten missbraucht werden. Solche Beamt*innen sind daher unverzüglich durch ein rechtsstaatliches Verfahren aus dem Dienst zu entfernen.

 

Änderungsantrag 21:

In Zeile 2786 am Ende einfügen:

„Eine Ausweitung der Befugnisse von Verfassungsschutz und anderer Geheimdienste lehnen wir strikt ab. Ebenso jegliche Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit dieser Behörden.“

Begründung:

Solange die Geheimdienste nicht abgeschafft werden können, reicht bessere Kontrolle nicht aus. Die aktuelle Diskussion um die Reform des Verfassungsschutzgesetzes zeigt, dass die Geheimdienste bestrebt sind immer mehr Befugnisse zur Überwachung zu erhalten. Wenn wir aber sagen, dass Geheimdienste bereits überflüssig sind, dann folgt daraus auch die Forderung, dass sie bis dahin keine weiteren Befugnisse und Aufgaben erhalten dürfen.

 

Änderungsantrag 22:

In Zeile 2794-2795 ersetze:

„zur Prüfung von Beschwerden zur Arbeit der Polizei eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten.“

durch:

„eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene oder Zeug*innen von rechtswidrigen Polizeihandlungen wenden können. Die Stelle muss mit den für ihre Arbeit notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet und dazu in der Lage sein, Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sichern. Die Beschwerdestelle hat regelmäßig über ihre Arbeit zu berichten.“

Begründung:

Bisher führen Anzeigen von Betroffenen, die sich gegen Polizeigewalt oder diskriminierendes Verhalten wehren wollen, nur ganz selten zum Erfolg. Dies liegt vor allem darin begründet, dass die Ermittlungspersonen selbst Polizeibeamt*innen sind. Oder es handelt sich um Staatsanwält*innen, die für ihre tägliche Arbeit die Zuarbeit der Polizeibeamt*innen in anderen Verfahren benötigen und daher gegen diese Beamt*innen nicht mit allen Mitteln vorgehen. Daher fordert DIE LINKE bereits seit langem unabhängige Kontrollstellen, die die Beschwerden über die Arbeit der Polizei aufnehmen und diesen nachgehen. Solche Stellen gibt es z.B. bei der britischen Polizei. Damit sie auch erfolgreich arbeiten können, brauchen sie entsprechende Ermittlungsbefugnisse, wie Aktenzugang, das Recht auf Zeugenvorladung und Zugang zu Video- und Audioaufnahmen. Diese Rechte wurden im Entwurf des Landeswahlprogramms bisher nicht erwähnt.

 

Änderungsantrag 23:

Nach Zeile 2804 einfügen:

„ - ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht entwickeln.“

Begründung:

Wir wollen ein eigenes brandenburgisches Versammlungsgesetz. Selbsterklärend nach vielen Jahren der Debatte und den Erfahrungen vieler Genoss*Innen.

 

Änderungsantrag 24:

In Zeile 2806-2807 ersetze:

„Den Einsatz von Staatstrojanern, Quellen-TKÜ, Fußfesseln, die Ausweitung der Videoüberwachung etc. lehnen wir weiterhin ab.“

durch:

„Wir lehnen jegliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse, die diese Rechte einschränken wollen, entschieden ab. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von Staatstrojanern, Quellen-TKÜ, elektronischen Fußfesseln, Gesichtserkennungssoftware, aber auch von Waffen wie Tasern, Pfefferspray und Explosivstoffen. Dazu gehört auch die Präventivhaft und die Ausweitung der Videoüberwachung, sowie der Datenspeicherung durch Polizeibehörden und Geheimdienste.“

Begründung:

Der bislang verwendete Satz ist zu allgemein gehalten und deckt bei weitem nicht das Spektrum möglicher Verschärfungen ab. Der Antrag soll unsere Position zu bestimmten realen Befugnissen klarstellen.