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Landkreis veröffentlicht neue KdU-Richtlinie

Der Landkreis hat heute die ab 1. Januar 2021 geltende KdU-Richtlinie (Kosten der Unterkunft) veröffentlicht. Diese definiert, welche Wohnkosten für Menschen, die Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherungsleistungen haben, als angemessen gelten.

Der Landkreis hat heute die ab 1. Januar 2021 geltende KdU-Richtlinie (Kosten der Unterkunft) veröffentlicht. Diese definiert, welche Wohnkosten für Menschen, die Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherungsleistungen haben, als angemessen gelten. Gegenüber der bisher geltenden Fassung steigen die Werte zwar, zum Teil deutlich, an - es dürfte dennoch schwierig sein, zu diesen Konditionen eine Wohnung zu finden. In den Nordbahngemeinden Oberhavels gilt für einen 1-Personen-Haushalt beispielsweise ein Wert von 435 Euro inkl. kalter Betriebskosten als angemessen, in Zehdenick 310 Euro. Für einen 3-Personen-Haushalt liegt der Wert bei 763 Euro im Süden bzw. 490 Euro in Zehdenick. "Die Werte für Alleinstehende wurden kaum erhöht. Für sie ist es fast unmöglich zu diesen Konditionen eine Wohnung zu finden. Aber auch für Familien bleibt es schwer. In meinem Wahlkreis findet man selten Angebote für unter 10 Euro pro Quadratmeter - kalt, ohne Betriebskosten!", so der Hohen Neuendorfer Kreistagsabgeordnete Lukas Lüdtke.

 DIE LINKE äußert sich auch zur Erstellung der Richtlinie kritisch. Laut Pressemitteilung des Landkreis Oberhavel wurde diese Richtlinie im Lenkungsbeirat bestätigt. Dazu Kathrin Willemsen, Kreistagsabgeordnete aus Oranienburg:  "Der Lenkungsbeirat befasst sich ausschließlich mit Leistungen, die vom Jobcenter ausgezahlt werden. Aber: Viele Menschen in Oberhavel beziehen Leistungen vom Sozialamt. Es gab keinerlei Beteiligung der Kreistagsabgeordneten oder Verbände für die vom Sozialamt ausgezahlten Leistungen. Das irritiert, wenn man bedenkt, dass der Landkreis für diesen Bereich Ausgaben von insgesamt knapp 90 Millionen Euro geplant hat."