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Petition für ein Bundesteilhabegesetz, das diesen Namen auch verdient!

„Der Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz verdient den Namen nicht. Das Gesetz kann auf keinen Fall so beschlossen werden, wie es im Moment ist.“, sagte der LINKE Bundestagsabgeordnete Harald Petzold im Ergebnis eines Gesprächs mit Verantwortlichen der Lebenshilfe Oberhavel Nord in Zehdenick. Diese hatten ihn und die LINKEN Landtagsabgeordneten Isabelle Vandré, in deren Wahlkreis sich Zehdenick befindet, sowie Diana Bader, die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Brandenburger Landtag für die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, zu einem Gespräch eingeladen, um über ihre Arbeit und den vorliegenden Gesetzentwurf zu informieren. Bernd Reinicke, Geschäftsführer der Lebenshilfe Oberhavel Nord und zugleich Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft von Werkstätten für Menschen mit Behinderung stellte dabei anhand konkreter Beispiele aus den Einrichtungen und Werkstätten der Lebenshilfe die Vor- und Nachteile des vorliegenden Referentenentwurfs dar. Er habe den Eindruck, dass sich bei der Erarbeitung dieses Gesetzes zu sehr damit orientiert worden sei, wie man die Eingliederungshilfeeinrichtungen, die wie er betont, in Brandenburg ausdrücklich gut betreut würden, preiswerter gestalten könne.

Er äußert die Sorge, dass durch die Regelungen des Gesetzentwurfes schwerstmehrfach-behinderte Menschen in Pflegeeinrichtungen abgedrängt würden. „Mit Inklusion hat das nichts zu tun!“ so Reinicke. „Die Bundestagsfraktion der LINKEN wird dem vorliegenden Gesetzentwurf so auf keinen Fall zustimmen. Wir unterstützen darüber hinaus den Bundesverband der Lebenshilfe bei einer Petition gegen das Gesetz.“ so Harald Petzold im Anschluss. Isabelle Vandré verwies darauf, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig sei. Sowohl die LINKE im Brandenburger Landtag als auch die Thüringer Linksfraktion hätten bereits angekündigt, die Zustimmung zu versagen, wobei in Brandenburg DIE LINKE noch darüber mit der SPD verhandele. Die Landesregierung hätte mehrere Änderungsanträge und -initiativen in den Bundesrat eingereicht.

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