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Stellungnahme zum Planungsprozess für die Fortschreibung/ abschließende Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet“ Oranienburg- Innenstadt“

Stellungnahme zum Planungsprozess für die  Fortschreibung/ abschließende Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet“ Oranienburg- Innenstadt“

 

  1. Die im Dokument aufgezeigten Ergebnisse der Innenstadtentwicklung sind eine Erfolgsbilanz. Oranienburg hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt, ist attraktiver, lebens- und liebenswerter geworden.
     
  2. Wenn man heute die genannten innerstädtischen räumlichen Handlungsschwerpunkte (Schlossplatz mit südlichen Baufeldern, Runge Straße/ Bernauer Straße, Bahnhofsumfeld, Fischerkiez) betrachtet, sieht man jedoch auch eine nicht unbedeutende Anzahl von ernsten ungelösten Problemen und neuen Handlungsfeldern.
     
  3. Diese Handlungsfelder ergeben sich vor allem aus der Frage, wie und unter welchen generellen Bedingungen sich das Leben in der Stadt in den nächsten 10 bis 50 Jahren überhaupt entwickeln soll und darf.
    Die Schärfe der in ihrer Brisanz doch neuen, aktuellen Herausforderungen aus Klimawandel, beschleunigter Erderwärmung, Digitalisierung, Verkehrsproblematik und Mobilität und sich daraus ergebene soziale Wirkungen bringen auch für Oranienburg heute qualitativ neue Fragestellungen und Anforderungen.

    Diese konnten in frühere Planungsprozesse der Stadt aus der Entwicklung heraus bisher nur unzureichend oder gar keine Berücksichtigung finden.

    Die substanziellen, sogar existenziellen Fragen der Entwicklung müssen in zukünftigen stadtplanerischen Überlegungen mit teilweise fast neuem Denken eine wichtige Rolle spielen.

    Ein besonderes Verantwortungsbewusstsein der Bürger und politischen Entscheidungsträger ist heute so dringend notwendig wie nie zuvor. Ein Aufschub des Angehens an Lösungen dazu darf es in unserem eigenem und im Interesse unserer Kinder nicht geben.

    Die Entwicklung von Visionen zu diesen Zukunftsfragen der Stadt muss in diesem Zusammenhang nicht nur zugelassen werden, sondern ist für eine gesunde positive Entwicklung Oranienburgs sogar dringend erforderlich.
    Wir besitzen heute die einmalige Chance, die Weichen für die Entwicklung eines in allen Belangen zukunftsträchtigen, nachhaltigen und attraktiven Stadtzentrums zu stellen.
     
  4. Die zukünftige Entwicklung des Stadtzentrums steht damit im absoluten Focus der weiteren Stadtentwicklung.
     
  5. Die Stärkung der Innenstadt als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und vor allem auch als Erlebnisort ist als übergeordnete Zielsetzung unter grundsätzlichen beispielhaften Leitzielen zu betrachten. Ein Leitziel könnte dabei z. Bsp. sein:  Grüne, gesunde Stadt am Wasser, die wegweisend ihren eigenen verbindlichen und nachhaltigen positiven Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele leistet. Oranienburg ist dabei eine Stadt:
    -  die dabei innovative Ideen zur Verkehrsberuhigung und zur Entwicklung eines starken ÖPNV hervorbringt.
    - die hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität für Jung und Alt sichert.
    - die Möglichkeiten mit zahlreichen Erlebnis- und Begegnungsangeboten, sowie Möglichkeiten des Treffens, Kultur-, Kunst- Bildungs- oder einfach auch nur Erholungsmöglichkeiten schafft.
    Dies speziell in den öffentlichen Räumen (Draußen ist das neue Drinnen) für die Oranienburger Bürger und seine Besucher.
    Das könnten grundsätzliche Ziele zur Entwicklung einer attraktiven Innenstadt sein.
     
  6. Die im Dokument aufgeführten sogenannten sektoralen inhaltlichen Themenschwerpunkte (Mobilität und Verkehr, ruhender Verkehr, Klimaschutz und Klimaanpassung, Wohnraumentwicklung, Einzelhandelsentwicklung, sowie Breitbandausbau) sind richtige inhaltliche Schwerpunkte der Innenstadtentwicklung.
    Sie widerspiegeln vor dem Hintergrund der oben genannten Gründe in ihrer einfachen Darstellung und begrenzten Aussage im Dokument aber völlig unzureichend die aktuelle Brisanz und Komplexität der neuen zukünftigen existenziellen Fragen und Aufgaben der Stadt.
    Die inhaltlichen Leitlinien sollten damit sowohl zielgerichteter auf die Zukunftsfragen nachgeschärft werden, breiter und wesentlich detaillierter als die im Konzept genannten sektoralen Themenschwerpunkte aufgestellt sein.
     
  7. Der getroffenen Auswahl für die räumlichen Entwicklungsschwerpunkte der nächsten Jahre wird prinzipiell zugestimmt.

    Bei der räumlichen Abgrenzung des Planungsgebietes ist aber eine Einbeziehung der Region nördlich des jetzigen Schlosshafens in die mittelfristige Rahmenplanungen zu erwägen.
    Mit den Beschlüssen der SVV zum Ausbau des Gebietes bis und um den ehemaligen Kayserhafen wird sich ein weiterer wichtiger regionaler Schwerpunkt mit Einfluss auf den Charakter des Innenstadtlebens entwickeln können.

    Durch die zukünftigen, generell höheren Gesamtanforderungen für die Entwicklung der Stadt und ihre Komplexität, werden zukünftig aber auch weitere Gebiete der Stadt, außerhalb der genannten, in ihrer Vernetzung mit dem Stadtzentrum zu betrachten sein.
     
  8. Vor dem Hintergrund dieser substanziellen und existenziellen Fragen und durch den herausragend prägenden Einfluss der genannten räumlichen Schwerpunkte und deren Bedeutung für die zukünftige Qualität öffentlicher Räume im Zentrum insgesamt, ist ein gesondertes, eigenes zukünftiges Planverfahren mit teilweise neuem Denken erforderlich.
     
  9. Die Betrachtung der Räume und Inhalte hat dabei komplex und im Gesamtzusammenhang zu erfolgen. Einzelentscheidungen und Teillösungen ohne komplexe Betrachtung und ohne Berücksichtigung der genannten Zukunftsfragen sind zu vermeiden.
     
  10. Der Prozess dieser Planung zur Entwicklung der oben genannten räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkte sollte an die bereits von der SVV verabschiedeten Beschlüsse vom 07.09.2020 (A/0065/2020) und vom 22.02.2021 (A/0097/2021) und den Diskussionen dazu anknüpfen.
     
  11. Vorgesehen war dabei, konkrete Maßnahmen und städtebauliche Konzepte zu den genannten Gebieten in einem gut moderierten und kommunizierten, breiten, zeitlich nicht zu eng gefassten und wirkungsvollem Beteiligungsverfahren durch ein breites Forum aus interessierten Bürgern, Fachleuten und Kommunalpolitikern zu erarbeiten.
    Das bedeutet ein Abgehen von jüngsten und aktuellen Versuchen des Durchsetzens ambitionierter Einzelentscheidungen und wäre eine Rückbesinnung auf den noch vor nicht allzu langer Zeit existierenden parteiübergreifenden Konsens zu weiteren stadtplanerischen Schritten in einem partizipativen Verfahren.

    Dazu gehört auch, die kompetente und professionelle Unterstützung durch externe Stadtplanungsbüros und die Nutzung von Erfahrungen anderer Kommunen.
    In diesem Kontext könnte eine Einladung des Präsidenten der Architektenkammer Brandenburg Herr Christian Keller zur einer Folgesitzung des Sonderbauauschusses zur Innenstadtentwicklung erfolgen. Damit könnten weitere generelle Informationen und Anregungen über den grundsätzlichen Prozess der städteplanerischen Aufgaben und auch mögliche Ergebnisse und Erfahrungen in anderen Städten erschlossen werden.

    Von der Verwaltung sollten mindestens 3 externe Dienstleister für das moderierte Beteiligungsverfahren, inkl. deren Leistungsportfolio geprüft und mit der Erarbeitung von Ideen beauftragt werden, deren Ergebnisse dann der Öffentlichkeit als Grundlage weiterer öffentlicher Beteiligung vorgestellt werden. Im Ergebnis des Beteiligungsprozesses sollten Ideenwettbewerbe im Rahmen des Gesamtkonzeptes stattfinden.

    Um den Beteiligungsprozess bei den Bürgern zu fördern, sollten alle geeigneten Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadt Oranienburg genutzt werden.

    Als Beispiel kann das Verfahren zur Bürgerbeteiligung anlässlich der Vorbereitung der Landesgartenschau genutzt werden. So könnten sich die Oranienburger und die Besucher der Stadt in einem eigens dafür errichteten Dauerpavillon/ oder in einem repräsentativen, passendem Gebäude an zentraler Stelle der Stadt (eventuell Stadtbibliothek) mit den beachtlichen bisherigen Erfolgen der Innenstadtentwicklung und den Visionen und Ideen zu Innenstadtentwicklung bekannt machen und zur Mitarbeit aufgerufen werden.

    Interessenvereinigungen sollten als beratende Gäste an den Sonderbauausschüssen/ Bauausschüssen zur Innenstadtentwicklung mit Rederecht teilnehmen, wie z.B. lokale Agenda 21, CGO, Tourismusverein/TKO, IHK.

    Abzusichern ist ein gesondertes Beteiligungsverfahren bei Jugendlichen und Kindern auf Grundlage unserer Beteiligungssatzung und der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

    Im Zusammenwirken von Stadtverwaltung und den Fraktionen der SVV sollten die aus ihrer Sicht notwendigen inhaltlichen Leitlinien und Eckpunkten der Entwicklung des Stadtkerns, auf Grundlage der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Berücksichtigung sollten dabei verschiedenste Sachbereiche wie u.a. Architektur, Verkehr, Bildung, Klima, Umwelt, Geschichte, Kunst und Kultur und Tourismus, sowie ein breites Spektrum der Wünsche der Oranienburger finden.

    Auf dieser Grundlage sind schließlich eine oder mehrere Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung zu erarbeiten.

    Für die Ausarbeitung ist bei Bedarf ein Arbeitskreis unter Zuhilfenahme der Ressourcen der Stadt Oranienburg (Sitzungsdienst, Räumlichkeiten etc.) zu bilden. 

    Wirtschaftsförderung und Stadtplanung der Stadt sollten künftig einen regelmäßigen runden Tisch einberufen, der die Zukunft der Innenstadtentwicklung begleitet (unter Einbeziehung zum Beispiel von CGO, TKO, Tourismusverein und eventuell weiterer Vereine und Institutionen). Die Ergebnisse sind mindestens halbjährlich in der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Um auch die Öffentlichkeit über die Pläne zu informieren und mitgestalten zu lassen, sind zudem, wie auch bereits im aktuellen INSEK vorgeschlagen, „Stadtdialoge“ durchzuführen.

    Klare Aufgabenstellungen sollte die SVV der Oranienburg Holding zuweisen, damit diese an einer weiteren Attraktivierung der Oranienburger Innenstadt aktiv mitwirken kann, sowohl durch die Arbeit ihrer einzelnen Betriebe, insbesondere WOBA, Stadtwerke und TKO, aber auch durch eine übergreifende Marketingstrategie pro Oranienburg.

    Es sollten alle Aktivitäten unterstützt werden, um das Geschäftsstraßenmanagement weiterzuführen, zu qualifizieren und zu stärken. Hierbei ist auch eine Integration des Geschäftsstraßenmanagements in die Wirtschaftsförderung der Stadt zu prüfen. Die ansässigen Händler sind intensiv in das Beteiligungsverfahren einzubeziehen.

    Dem aktuellen Stand der Umsetzung der laufenden Maßnahmen zur Erarbeitung des innerstädtischen Planungskonzeptes sollte zukünftig in allen Bauauschusssitzungen jeweils ein fester Tagesordnungspunkt gewidmet werden.
     
  12. Ergebnisse anderer Konzeptionen wie z.B. die zu erarbeitende Klimakonzeption, die Konzeption zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen, Energetische Quartierskonzepte, Ideen und Vorstellungen für ein soziales und emissionsarmes Stadtquartier u.a. betreffende Konzeptionen sind in die komplexe Betrachtung mit einzubeziehen.

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