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Inforamtionen aus dem Kreistag: KdU & bezahlbaren Wohnraum; WLAN (WiFi)

Die Fraktion der LINKEN im Kreistag Oberhavel hatte für die gestrige Kreistagssitzung einen Beschlussantrag eingereicht, in dem wir den Landrat auffordern, bis zum Ende des III. Quartals die Beträge die in der Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG (KdU) festgeschrieben sind, zu überprüfen und ggf. den Realitäten anzupassen.

Dieser Antrag wurde nach der Einbringung durch mich zurückgezogen. Die Begründung findet Ihr / finden Sie am Ende meiner Einbringungsrede. Hinzufügend möchte ich anmerken, dass wenn die Protokolle des Lenkunksbeirates und bei mehr Transparenz beim Handeln der Verwaltung, wir den Antrag nicht eingereicht hätten. In der Anlage finden Sie auch die Antworten der Verwaltung auf meine gestellten Anfragen zu diesem Thema. Weiter sende ich Ihnen die Antwort der Verwaltung bezüglich der Einstellungskriterien im Jobcenter. Grund dieser Anfrage war, dass es BerweberInnen gibt, die vom Landkreis wegen fehlender Fremdsprachenkenntnisse abgelehnt werden. Aber lesen Sie selbst.

Auf meine mündliche Anfrage zum Thema Wlan, in der ich fragte: Wie weit ist der Stand des Ausbaus von Wlan in Öffentlichen Einrichtungen? Zog sich der Landrat auf die Störerhaftung zurück. Herr Rink ergänzte, dass es die bekannte Bezahl-Version in Lehnitz gibt und darüber hinaus eine Willkommensini in Fürstenberg mit Erlaubnis der Verwaltung sowas einrichtet.

Für mich bleibt zu hinterfragen, ob damit der gefasste Beschluss im Kreistag und die Empfehlung in der Machbarkeitsstudie erfüllt sind. Protokollauszüge (siehe unterhalb), Beschlüsse und Machbarkeitsstudie sind beigefügt.

 

Rede Ralf Wunderlich Kreistagssitzung 13.07.2016 https://www.oberhavel.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=2554&voselect=2290TOP 5.5 Handlungsrichtlinie KdU überprüfen

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Landrat, sehr geehrte Gäste, liebe Abgeordnetenkollegen,

Immer wieder kommen zu uns Menschen in die BürgerInnensprechstunden die vergeblich nach einer Wohnung im Rahmen der KdU suchen. In den Gemeinschaftsunterkünften steigt die Zahl der Geflüchteten die anerkannt sind und eigentlich in eine Wohnung ziehen müssten.

Die Überprüfung und Anpassung der KdU an die Realitäten des Wohnungsmarktes wird nicht alle Probleme lösen können. Sie kann aber dazu beitragen, dass der noch vorhandene Wohnraum auch an Grundsicherungsempfänger und an Geflüchtete vermietet werden kann und kann ein Anreiz für Investoren sein Wohnraum zu schaffen.

Wohnen ist für uns ein Menschenrecht und gehört zur Daseinsvorsorge.

Wir fordern die Städte und Gemeinden auf Wohnraum zu schaffen!

100 Millionen Euro stellt das Land jährlich für den sozialen bzw. mietpreisgebundenen Wohnungsbau zur Verfügung. Wie mir der Brandenburger Finanzminister am letzten Wochenende in Fürstenberg mitteilte, wird darüber nachgedacht das bis 2019 laufende Programm aufzusatteln, also noch mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Mit Bedauern musste ich feststellen, dass die Handlungsrichtlinie KdU zwar in geänderter Form beim Lenkungsbeirat auf dem Tisch lag, leider aber nur die zumutbaren Suchbereiche für angemessenen Wohnraum festgeschrieben wurden.

Diese Änderung findet nicht die Zustimmung der LINKEN, weil nach unserer Ansicht die Annahmen für die Sozialraumbindung sowohl bei den Menschen die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen als auch bei Geflüchteten die länger als ein Jahr in einer Gemeinschaftsunterkunft am selben Standort leben, falsch sind. 

Dass die Überprüfung der Werte die der Richtlinie für die Berechnung der Angemessenheit des Wohnraums nicht gleich erfolgte, wird nicht nur von uns kritisiert, sondern auch von Willkommensinitiativen.

Herr Landrat, sie sind jetzt seit über ein Jahr im Amt!

Sie haben versprochen für mehr Transparenz sorgen zu wollen. Ich kann das noch nicht erkennen, sie könnten aber mit der Veröffentlichung der Berechnungsgrundlage einen ersten Schritt machen.

Eigentlich wollte ich jetzt sagen: „Der Verwaltung sei gesagt, sie müssen nicht bis zum Ende des 3. Quartals mit der Änderung der Handlungsrichtlinie warten.“

Warum eigentlich? Mittlerweile wissen wir, dass der Kreis bereits angefangen hat, die Miethöhen in den Wohnungsbaugesellschaften abzufragen. Ich habe in der Pause mit Herrn Garske gesprochen und er hat mir den Ablauf des Verfahrens aufgezeigt. Danach wird bis zum Sommer abgefragt, die Verwaltung wertet die Daten aus und erstellt einen Entwurf der Handlungsrichtlinie. Der wird im Dezember 2016 dem Lenkungsbeirat zur Beschlussfassung vorgelegt und tritt, wenn beschlossen im Januar 2017 in Kraft. Herr Garske hat glaubhaft deutlich gemacht, dass das Verfahren diese Zeit benötigt. Auch wenn es mir nicht schnell genug geht, wird unser Antrag damit überflüssig.

Ich ziehe den Antrag für DIE Fraktion DIE LINKE deshalb zurück.

Die Forderung nach mehr Transparenz, also der Veröffentlichung der Berechnungsgrundlage bleibt aber weiterhin bestehen.

 

 

Auszug aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung, Verkehr und Vergaben am 23.09.2015 Seite 2/5

ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 3: Öffentliches WLAN

 

Herr Ligner verweist auf die Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 15.07.2015. Der Kreistag hat beschlossen, das Thema "Öffentliches WLAN" in den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung, Verkehr und Vergaben zu überweisen. Bis zum 15.09.2015 sollte die Kreisverwaltung Informationen zur Erörterung aufbereiten, die bisher jedoch nicht vorliegen. Herr Hamelow informiert, dass eine PowerPoint-Präsentation zu diesem Thema vorbereitet wurde, die er gern vorstellen will.

Weiterhin liegt ein Beschlussantrag der Fraktionen SPD/LGU und CDU für die kommende Sitzung des Kreistages vor, der allerdings nicht in den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung, Verkehr und Vergaben eingebracht wurde. Herr Noack schlägt vor, den Antrag an dieser Stelle wegen der thematischen Nähe trotzdem in die Beratung einzubeziehen.

Frau Neeb-Bruckner lehnt dies ab, da die Ausschussmitglieder sich nicht umfangreich dazu vorbereiten konnten. Sie schlägt vor, nach den Ausführungen der Verwaltung einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.

Herr Wunderlich befürwortet die Behandlung des Antrages, da die Rücküberweisung aus dem Kreistag in den Ausschuss eine enorme zeitliche Verzögerung der Umsetzung bedeuten würde. Herr Dr. Krüger schließt sich dem an.

Herr Ligner erkundigt sich, ob weitere Antragsteller auf dem Antrag möglich wären. Herr Noack bejaht dies.

Herr Erhardt-Maciejewski, der als Abgeordneter des Kreistages dem Ausschuss als Gast beiwohnt, beantragt Rederecht. Dem wird einstimmig stattgegeben.

Herr Hamelow berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation zum Thema "Öffentliches WLAN in Oberhavel". Die Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei.

Auf Nachfragen antwortet Herr Hamelow u. a., dass

·         die Kosten für den Betrieb durch werbefinanzierte Angebote möglichst gering gehalten werden sollen,

·         der Landkreis nicht zwingend Träger des WLAN-Netzes sein müsse, sondern auch Dritte beauftragen könne,

·         die WInTO GmbH in einem nächsten Schritt für die Umsetzung infrage käme.

Herr Erhardt-Maciejewski erläutert, dass der Erwerb von Routern nicht die teure Komponente der Umsetzung sei, sondern die Vorarbeiten, wie die geografischen Ausmessungen der Gebiete. In Nürnberg seien dafür Kosten in Höhe von 80.000 EUR entstanden. Diese Kosten könnten von Investoren über Werbefinanzierungen getragen werden.

Herr Ligner schlägt vor, verschiedene Modelle zu kombinieren, wie private und öffentliche Anbieter. Weiter bevorzugt er einen stufenweisen Ausbau nach Dringlichkeit, damit die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Oberhavel zuerst und nicht erst in einem Jahr mit WLAN ausgestattet werden. Eine Infrastruktur sei für Asylbewerber notwendig, angefangen vom Kontakt mit Familienmitgliedern in den Herkunftsländern bis hin zur Integration auf dem Arbeitsmarkt. Dafür könnte man sich an Telefonbetreiber wenden, um eine vorübergehende Lösung zur Verfügung zu stellen. Frau Neeb-Bruckner schließt sich dem an. Entsprechend der Flüchtlingsproblematik müsse schnell reagiert werden.

Herr Wunderlich findet die Einrichtung von WLAN in Jugendeinrichtungen (u. a. Computerkabinette für Unterricht) und Gemeinschaftsunterkünften als vorrangig.

Herr Hamelow bestätigt, dass es keine einheitliche Lösung für den Ausbau des WLAN geben kann, da dies vom Ausbau des Breitbandes und des LTE abhänge. Für Gemeinschaftsunterkünfte werden derzeit Partner gesucht, die bereit sind, WLAN kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Herr Dr. Krüger sieht die Notwendigkeit für Öffentliches WLAN vorrangig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Oberhavel. Ein zentraler Betreiber wie die WInTO GmbH hätte große Vorteile. Neben dem Betreiber müssen die Errichtungskosten berücksichtigt werden.

Herr Noack verspricht sich durch die Bereitstellung Öffentlichen WLANs einen innovativen Vorsprung gegenüber anderen Regionen. WLAN würde von Schülern, Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte und Mitarbeitern des Landkreises gleichsam benötigt. Seine Fraktion sei bereit, die entsprechenden Haushaltsmittel für Anfangsinvestitionen zur Verfügung zu stellen. WLAN sollte zukünftig dauerhaft im Landkreis als Infrastruktur zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Strom, Gas, Abwasser und Trinkwasser. Auf Nachfrage führt er aus, dass mit den im Antrag genannten Liegenschaften vorrangig jene gemeint sind, die der Landkreis selbst nutzt (Oberstufenzentren, Gemeinschaftsunterkünfte, Museumspark Mildenberg, AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH, Oberhavel Kliniken GmbH etc.).

Abstimmung:

Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, ohne Nein-Stimmen und ohne Stimmenthaltungen dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Auszug aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung, Verkehr und Vergaben am 29.02.2016

 

ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6: Vorstellung der WLAN-Machbarkeitsstudie - WInTO

Herr Hamelow stellt die WLAN-Machbarkeitsstudie anhand einer Präsentation vor. Diese liegt der Niederschrift als Anlage 7 bei.

Herr Wunderlich hat sich Vortrag erhofft zu erfahren wie teuer es wäre, wenn in allen öffentlichen Gebäuden des Landkreises Oberhavel kostenloses WLAN angeboten werden würde. Er bemängelt, dass in den Gemeinschaftsunterkünften immer noch kein WLAN zur Verfügung steht.

Herr Hamelow führt aus, dass er erst einmal darum ging, zu eruieren wie mit der gesamten Situation umgegangen wird. Wie ist die Infrastruktur im Landkreis Oberhavel, welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung und wie hoch sind die Kosten. Daher wurde nicht jedes einzelne öffentliche Gebäude im Landkreis Oberhavel betrachtet.

Herr Klein führt aus, dass der ursprüngliche Antrag zum Ziel hatte, die Gemeinschaftsunterkünfte mit kostenlosem WLAN auszustatten. Warum wird in der Präsentation darauf nicht eingegangen?

Herr Hamelow berichtet, dass der Kreistag vom 30.09.2015 beschlossen hat, den freien und kostenlosen Zugang zum WLAN im Landkreis Oberhavel weiter auszubauen. Dazu sollen im ersten Schritt alle Liegenschaften des Landkreises betrachtet werden, die geeignet sind, um W-LAN anzubieten.

Herr Ligner gibt die Sitzungsleitung an Herrn Dr. Krüger ab und führt aus, dass er selber Angebote für WLAN-Lösungen eingeholt hat. Bei der Firma Devolo kann man ein Gerät mit 6 Monaten Laufzeit im Wert von 169 EUR kaufen. Im Anschluss an die 6 Monate kann man entscheiden, ob man den Vertrag für 99 EUR/Jahr verlängert. Bei diesem Angebot ist man an keinen Internet-Provider gebunden und der Datenverkehr ist auch rechtssicher. Die flächendeckende Versorgung mit WLAN ist eine Illusion. Es müssen Prioritäten gesetzt und in den Gemeinschaftsunterkünften mit WLAN begonnen werden.

Herr Dr. Krüger übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Ausschussvorsitzenden Herrn Ligner.

Herr Hamelow ergänzt, dass im weiteren Verlauf ein Interessensbekundungsverfahren für ein Objekt durchgeführt wird, um dann zu erfahren was die Installation von WLAN mit einem eigenen physischen Netz kostet. Bisher gibt es keine belastbaren Fakten.

Weiterhin führt er aus, dass ein Gebäude einer Gemeinschaftsunterkunft seit einem Vierteljahr WLAN für ca. 230 Bewohner zur Verfügung steht. 8 Bewohner nehmen dies derzeit in Anspruch.

Herr Dr. Krüger führt aus, dass es richtig war, dass die Diskussion ihren Ausgangspunkt an der Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte genommen hat. Doch es war genauso überlegenswert WLAN für die gesamte Bevölkerung Oberhavels zur Verfügung zu stellen. Daher sollte man die Verwaltung weiterhin prüfen lassen, um ein rechtssicheres und überprüfbares Verfahren sicherzustellen.

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