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Rede von Ralf Wunderlich zur Überprüfung der KdU-Richtline

Rede Ralf Wunderlich Kreistagssitzung 13.07.2016 TOP 5.5 Handlungsrichtlinie KdU überprüfen

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Landrat, sehr geehrte Gäste, liebe Abgeordnetenkollegen,

Immer wieder kommen zu uns Menschen in die BürgerInnensprechstunden die vergeblich nach einer Wohnung im Rahmen der KdU suchen. In den Gemeinschaftsunterkünften steigt die Zahl der Geflüchteten die anerkannt sind und eigentlich in eine Wohnung ziehen müssten.

Die Überprüfung und Anpassung der KdU an die Realitäten des Wohnungsmarktes wird nicht alle Probleme lösen können. Sie kann aber dazu beitragen, dass der noch vorhandene Wohnraum auch an Grundsicherungsempfänger und an Geflüchtete vermietet werden kann und kann ein Anreiz für Investoren sein Wohnraum zu schaffen.

Wohnen ist für uns ein Menschenrecht und gehört zur Daseinsvorsorge.

Wir fordern die Städte und Gemeinden auf Wohnraum zu schaffen!

100 Millionen Euro stellt das Land jährlich für den sozialen bzw. mietpreisgebundenen Wohnungsbau zur Verfügung. Wie mir der Brandenburger Finanzminister am letzten Wochenende in Fürstenberg mitteilte, wird darüber nachgedacht das bis 2019 laufende Programm aufzusatteln, also noch mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Mit Bedauern musste ich feststellen, dass die Handlungsrichtlinie KdU zwar in geänderter Form beim Lenkungsbeirat auf dem Tisch lag, leider aber nur die zumutbaren Suchbereiche für angemessenen Wohnraum festgeschrieben wurden.

Diese Änderung findet nicht die Zustimmung der LINKEN, weil nach unserer Ansicht die Annahmen für die Sozialraumbindung sowohl bei den Menschen die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen als auch bei Geflüchteten die länger als ein Jahr in einer Gemeinschaftsunterkunft am selben Standort leben, falsch sind. 

Dass die Überprüfung der Werte die der Richtlinie für die Berechnung der Angemessenheit des Wohnraums nicht gleich erfolgte, wird nicht nur von uns kritisiert, sondern auch von Willkommensinitiativen.

Herr Landrat, sie sind jetzt seit über ein Jahr im Amt!

Sie haben versprochen für mehr Transparenz sorgen zu wollen. Ich kann das noch nicht erkennen, sie könnten aber mit der Veröffentlichung der Berechnungsgrundlage einen ersten Schritt machen.

Eigentlich wollte ich jetzt sagen: „Der Verwaltung sei gesagt, sie müssen nicht bis zum Ende des 3. Quartals mit der Änderung der Handlungsrichtlinie warten.“

Warum eigentlich? Mittlerweile wissen wir, dass der Kreis bereits angefangen hat, die Miethöhen in den Wohnungsbaugesellschaften abzufragen. Ich habe in der Pause mit Herrn Garske gesprochen und er hat mir den Ablauf des Verfahrens aufgezeigt. Danach wird bis zum Sommer abgefragt, die Verwaltung wertet die Daten aus und erstellt einen Entwurf der Handlungsrichtlinie. Der wird im Dezember 2016 dem Lenkungsbeirat zur Beschlussfassung vorgelegt und tritt, wenn beschlossen im Januar 2017 in Kraft. Herr Garske hat glaubhaft deutlich gemacht, dass das Verfahren diese Zeit benötigt. Auch wenn es mir nicht schnell genug geht, wird unser Antrag damit überflüssig.

Ich ziehe den Antrag für DIE Fraktion DIE LINKE deshalb zurück.

Die Forderung nach mehr Transparenz, also der Veröffentlichung der Berechnungsgrundlage bleibt aber weiterhin bestehen.

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