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Änderungsantrag zur Vorlage Haushaltssatzung 2010

Die Fraktion Die Linke des Kreistages Oberhavel hat sich  auf ihrer Fraktionssitzung am 18.02.2010 erneut mit dem Entwurf des Haushaltes 2010 sowie auch mit den Einwendungen  von Städten und Gemeinden gegen die Haushaltssatzung  beschäftigt. Wir halten die Einwendungen für berechtigt. Die Fraktion hat deshalb folgenden Änderungsantrag, der für die Kreistagssitzung am 10.03.2010 eingereicht wird, beschlossen:  

"Änderungsantrag zur Vorlage 01415/BV/2009 Haushaltssatzung 2010

1. Der Hebesatz der Kreisumlage wird für den Zeitraum 2010 bis 2014 auf 35,3 von Hundert der Umlagegrundlagen festgeschrieben.

2. Notwendige Mehrbedarfe des Landkreises für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 sind durch Entnahmen aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu finanzieren.

3. Diese Entnahmen aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses sind maximal bis zu 50 von Hundert der Zuführungen aus Vorjahren bis zu einer Mindestuntergrenze (Sockelbetrag) von 5.000 TEUR vorzunehmen.

4. Eine Erhöhung des Hebesatzes zur Kreisumlage und/oder die Unterschreitung des Sockelbetrages der Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Begründung:

Der Landkreis darf eine Kreisumlage zur Deckung seines durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs erheben. Durch die doppische Haushaltsführung ist zusätzlich noch die Finanzierung nicht zahlungswirksamer Aufwendungen des Kreises (Abschreibungen, Rückstellungen) hinzugekommen. Auch der Bereich der sozialen Sicherung, nicht nur aufgrund einer höheren Zahl von Bedürftigen, sondern auch wegen der Verlagerung neuer Aufgaben auf die Landkreise, übt einen immer größer werdenden Einfluss auf die Höhe der Kreisumlage aus.

Es stellt sich die Frage, ob der Landkreis den gesamten Ergebnishaushalt über die Kreisumlage ausgleichen sollte und muss?

Bei der Ermittlung der Kreisumlage darf es nicht nur allein um Finanzbedarf des Kreises gehen, auch die Finanz- und Steuerkraft der Kommunen sollte in die Bemessung der Höhe der Kreisumlage einfließen. Nicht zuletzt wegen der anhaltenden Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, großer Steuerausfälle und geringerer Schlüsselzuweisungen sind die Kommunen in Oberhavel gezwungen, nicht nur ihren eigenen Haushalt auszugleichen sondern auch ihre Rücklagen teilweise bis auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren. Damit einher geht eine massive Schwächung des kommunalen Eigenkapitals und damit der kommunalen Handlungsspielräume mit gesamtwirtschaftlichen Dimensionen.

Mit der Festschreibung des Hebesatzes für die Kreisumlage erhalten die Kommunen eine gewisse finanzielle Sicherheit für ihre Haushaltplanungen der kommenden Jahre. Auch der Landkreis partizipiert von dieser Lösung, da 50 % der erzielten Überschüsse der Erhöhung der Rücklage zu gute kommen soll.

Im Fall einschneidender negativer Entwicklungen der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Landkreises in den Jahren 2010 bis 2014 besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erhöhung der Kreisumlage solidarisch gestützt von den Kommunen zu beschließen.

Auf der anderen Seite ist bei einer anhaltenden positiven Entwicklung auch eine Senkung der Umlage im Interesse der Kommunen möglich. Der Zeitraum 2010 bis 2014 bietet darüber hinaus die Möglichkeit, gemeinsam mit den Kommunen nach pragmatischen Lösungen für eine künftig sachgerechtere Bemessungsgrundlage der Kreisumlage, für eine Eigenkapitalerhöhung sowohl der Kommunen, als auch des Landkreises, zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen über die Bildung von Sonderposten zu suchen ."