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Antwort des Landrates

Oberhavel bremst beim sozialen Wohnungsbau

„Die Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII (KdU) bremst in Oberhavel den sozialen Wohnungsbau.“, behauptet der Kreistagsabgeordnete Ralf Wunderlich. „Wohnungen im unteren Preissegment werden aber dringend gebraucht!“ Der LINKE fragte beim letzten Kreistag am 4. Mai den Landrat, ob dieser Bedarf zur Anpassung der Handlungsrichtlinie sehe?

„Die Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII (KdU) bremst in Oberhavel den sozialen Wohnungsbau.“, behauptet der Kreistagsabgeordnete Ralf Wunderlich. „Wohnungen im unteren Preissegment werden aber dringend gebraucht!“ Der LINKE fragte beim letzten Kreistag am 4. Mai den Landrat, ob dieser Bedarf zur Anpassung der Handlungsrichtlinie sehe?


„Ein potentieller Investor, der nach der Mietwohnungsbauförderrichtlinie des Landes Brandenburg, erlassen vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mit Datum vom 23. Februar 2016, Förderung beantragt, darf zum Beispiel in Velten, Oberkrämer und Leegebruch bei einer 90 m² Wohnung eine Nettokaltmiete von 5,50 € je m² in Rechnung stellen.  Nach unserer Richtlinie für die KdU sind es 4,36 € je m². Im Löwenberger Land und Liebenwalde sind es nach Landesförderrichtlinie 4,90 € je m². Nach der Richtlinie des Landkreises sind es 3,88 € je m².“ so Wunderlich „Mit 5,50 € je m² und der langen zinslosen bzw. zinsgünstigen Kredit-Laufzeit amortisiert sich eine solche Investition auch noch. Mit 4,36 € je m² wird das im Speckgürtel schon wesentlich schwerer.“, heißt es weiter. Die Antwort aus dem Landratsamt, die der Dezernent für Arbeit und Gesundheit gab, ist eher ernüchternd. Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Die beiden Richtlinien verfolgten zwei unterschiedliche Zwecke, heißt es.


Wunderlich fordert vom Landkreis die Anpassung auf die für den sozialen Wohnungsbau vom Land vorgesehenen Quadratmeterpreise für den Berlinnahen –und fernen Raum.


„Das Land fördert den sozialen Wohnungsbau bis 2019 mit 100 Millionen Euro jährlich, das nützt Oberhavel nur etwas, wenn dort dann auch Hartz IV-Empfänger oder Geflüchtete einziehen dürfen bzw. das Grundsicherungsamt die Kosten übernimmt. Das Ergebnis ist im Moment, dass man als Hartz IV –Empfänger vergeblich eine Wohnung im Berlinnahen Raum sucht und anerkannte Flüchtlinge weiter in Notunterkünfte wohnen müssen.“

Antwort des Landrat auf unsere Anfrage: <media 58438 - external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">www.dielinke-oberhavel.de/fileadmin/oberhavel/image/Veranstaltungen/2016/Jun/2016-06-02-17-08-14-01.pdf</media>

KdU aktuell: http://www.oberhavel.de/media/custom/2244_4849_1.PDF?1420527003

Zum Vergleich Potsdam Mittelmark: http://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/Redakteure/Bilder/Wirtschaft___Arbeit/PDF/Jobcenter_MAIA/Publikationen/Faltblaetter/Infoblatt_KdU_ab_05_2015.pdf

Richtlinie und Presseerklärung vom Land: www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.436479.de