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Rede von Bärbel Lange zur Schülerbeförderungssatzung

Werte Kreistagsabgeordnete,
werte Damen und Herren aus der Kreisverwaltung,
werte Gäste
und liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler,


sicherlich kennen Sie diese Sentenz. „gut und erfolgreich funktionierende Systeme sollten nicht zerstört werden.“

Jüngst tagte der Bildungsgipfel in Dresden, die Kanzlerin möchte Deutschland zur  „Bildungsrepublik“ machen. Das ist eine gute Idee. Jüngst wurden auch die Ergebnisse der internationalen PISA – Studie veröffentlicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist danach noch ein weites Stück davon entfernt, ein gutes und erfolgreiches Bildungswesen zu haben. Wir alle kennen die Schwachstellen: in deutschen Schulen gehen die Schulkinder zu früh getrennte Wege, es wird in falscher Weise differenziert, nämlich es findet eine Selektion statt und vor allem besteht nach wie vor der enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Über all dem hängt das Damoklesschwert einer völlig unzureichenden Bildungsfinanzierung. Andere Staaten geben weit höhere Anteile am Bruttoinlandsprodukt für Bildung aus.

Nun gibt es auch in diesem Gesamtsystem gute Gegenbeispiele.

Eines davon ist die Regine-Hildebrandt-Schule.

Die Regine-Hildebrandt-Schule gewann in den letzten Jahren verschiedene Preise. Sie wurde 2002  und  2004 "Innovative Schule Brandenburg" ,  im Jahr 2005 errang sie den 1. Platz bundesweit und wurde „Schule des Jahres“ ,  die Erfolgsserie ging weiter und sie errang den   2.Platz brandenburgweit als „Schule des Jahres 2008“.

Diese Erfolge haben viele Väter und Mütter. Das seid ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und auch liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dass es dieses Erfolgsmodell R-H-Schule gibt ist auch besonders dem ehemals zuständigen Dezernenten Herrn Garske zu verdanken. Dank seines Engagements entstand im Schuljahr 1999/2000 aus der Pestalozzi-Gesamtschule Birkenwerder und der Förderschule für Körperbehinderte mit den Sekundarstufen I und II die R-H-Schule.

Die R-H-S wurde eine integrativ-kooperative Gesamtschule mit GOST.
Auch nach dem Abschluss des Schulversuches „Die integrativ-kooperativen Schulen Birkenwerder“ im Jahre 2003 lernen SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam.

Ich denke, die Entstehungsgeschichte dieser Schule ist einmalig oder hat mindestens Seltenheitswert. Eine Schule ausschließlich für Kinder mit dem sonderpädagogischen Fördestatus „körperliche und motorische Entwicklung“ öffnete sich für Kinder ohne Handicaps.

Häufig wird von den Schulkindern mit Körperbehinderungen von „denen im Rollstuhl“ gesprochen. Der Rollstuhl ist nicht einfach ein Stuhl, unter den man Rollen montiert hat und darin sitzt ein Kind, wie wir Kinder eben kennen.
In der R-H-Schule gehen Kinder zur Schule, denen der sonderpädagogische Förderstatus mit dem Schwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ zugesprochen wurde; viele sind mehrfach behindert, sogar schwerst mehrfach behindert.
Das ist wichtig zu wissen, wenn man über diese Schule spricht und Entscheidungen trifft, die diese Kinder betreffen.

Im Brandenburgischen Schulgesetz ist geregelt, dass der gemeinsame Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten Vorrang hat vor der Trennung von Behinderten und Nichtbehinderten. Das ist eine richtige Entwicklung. Doch nicht überall sind die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben, es muss das Fachpersonal da sein, die Gebäude müssen z.B. barrierefrei sein.

Das Therapiebecken in der R-H-Schule gehört zu den notwendigen Voraussetzungen.

Hier bekommen die Schulkinder ihre verordneten Therapien. Hier können sie für wenige Momente eines Tages entspannen und sich in einem Element frei bewegen, was ihnen sonst nicht möglich ist. Ich glaube, die meisten von uns haben keine Vorstellung davon, was es bedeutet, einmal am Tag für kurze Zeit sich frei bewegen zu können. Bewegen heißt nicht, in einem 3 x 3 Meter Becken zu sein, sondern sich eben frei hin und her bewegen zu können.
Auch dafür brauchen die motorisch gehandicapten Kinder das Therapiebecken, das die Maße eines kleinen Schwimmbeckens hat.

Die Elterninitiative zum Erhalt des Therapie- / Schwimmbeckens hat uns allen auch begründet, warum das Schwimmbecken als „Nachteilsausgleich“ erhalten bleiben muss. Sportunterricht und auch der Schwimmsport sind eine Vorgabe für den Unterricht in der GOST.
Das Abitur muss auch für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler machbar sein. Deshalb braucht die R-H-Schule für ihre spezielle Schülerschaft das Therapiebecken als Schwimmbecken für den Schwimmsportunterricht.

Ein „Tourismus“ in öffentliche Schwimmbäder ist nicht zumutbar, aus gesundheitlicher Sicht nicht und nicht wegen der Unterrichtsorganisation.


Zur Erinnerung:
Die heutige R-H-Schule wurde als eine 3-zügige Schule plus 1 Zug für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf „körperliche und motorische Entwicklung“ „gefahren“. Die derzeitige räumliche Situation spiegelt diesen ehemaligen Stand wider. Etliche Klassenräume sind klein, 35 m2 bzw. 42 m2 groß, für Klassenstärken von 23 Schulkindern nicht tragbar, inklusive Rollstuhlfahrern nicht möglich.

Schon heute fehlen Klassenräume und Fachräume, und das bei einer derzeitigen 5-Zügigkeit. Neben der Sanierung ist der neubau von Unterrichtsräumen also dringend nötig.

Die R-H-Schule ist inzwischen weit über die Kreisgrenze hinaus bekannt; sie ist die am meisten nachgefragte Gesamtschule im Land Brandenburg. Auf 115 Schulplätze in den 7.Jahrgängen bewerben sich über 200 Schulkinder.

Die Gründe für diesen guten Ruf sind u.a.:
Das innovative Schulprofil
Das gemeinsame Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten
Das ansprechende Äußere der Schule
Die freundliche, gewaltfreie Lern- und Lebensatmosphäre
Die guten Lernergebnisse, immerhin beträgt die Übergängerquote zur Sekundarstufe II mehr als 50%
Und die stetig wachsende Zahl an Unterrichtsangeboten, die im engen Zusammenhang mit der Zügigkeit steht.

Dieses hohe Niveau möchte die Schule weiter behalten; wir Kreistagsabgeordnete sollten alles tun, sie dabei zu unterstützen.

Dieser positiven Entwicklung ist der Kreistag in der Vergangenheit mit seinen Beschlüssen zur Kapazitätserweiterung und zur Erweiterung der Zügigkeit nachgegangen.

Es wurde nicht gekleckert, sondern geklotzt. In zweistelliger Millionenhöhe sind unsere Steuergelder zur Modernisierung und Erweiterung der Schule verwendet worden.

Zur bisherigen Beschlusslage über die Zügigkeit:

- 25. März 1998:
2-zügige GOST

-  21. Februar 2001:
ab 2001/2002 maximal 4 Züge für Integrationsklassen + 1 Zug für Förderklassen für die Sek I

-  15. Mai 2007:
ab 2007/2008 maximal 5-zügig für Integrationsklassen für die Sek I
und:
ab 2007/2008 maximal 3-zügig für die Sek II um den rechtlichen Rahmen zur Sicherung des Rechtsanspruches zu schaffen. „Mit Aufnahme der Schüler in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft wird ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis begründet. Das bedeutet, diese Schüler haben einen Rechtsanspruch auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe in der Reine-Hildebrandt-Schule.“

- 10.10.2007:
Beschluss über die 3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Landkreis OHV:
„Aufgrund der Nachfrage und der steigenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren sollte die Kapazität der Sekundarstufe ab Jahrgangsstufe 7 auf 5 bis 6 Züge für Integrations- bzw. Regelklassen erhöht werden. Dies erhöht die Anzahl der Integrationsplätze und sichert die notwendige Schülerzahl in der Sekundarstufe I zur Fortführung der gymnasialen Oberstufe und somit den Erhalt der Schulform Gesamtschule.
An Gesamtschulen erfolgt die Aufnahme zu einem Drittel der Aufnahmekapazität entsprechend dem Aufnahmeverfahren an Gymnasien und zu zwei Dritteln der Aufnahmekapazität entsprechend dem Aufnahmeverfahren an Oberschulen.
Dieses Verfahren lässt den Rückschluss zu, dass die Sekundarstufe I an einer Gesamtschule mindestens 6-zügig sein sollte, um die gymnasiale Oberstufe erhalten zu können.
Dies ist in den vorhandenen räumlichen Kapazitäten nicht möglich. Es muss eine entsprechende bauliche Veränderung erfolgen.“


-  Beschluss des Kreisausschuss vom 2. Juni 2008:

Der Kreisausschuss ermächtigt den Landrat des Kreises OHV, den Auftrag Planungsleistungen für Gebäude für die Baumaßnahme Neubau BT-E der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Birkenwerder zu vergeben.

Begründet wird dieser Kreisausschussbeschluss mit einem Kreistagsbeschluss vom 10.10.2007, der die Kapazität für Regel- und Integrationsklassen erhöht hat.
„Durch den Abbruch des bestehenden Bauteil E und die Errichtung eines größeren Erweiterungsbaus können die dafür erforderlichen Räumlichkeiten geschaffen werden.“

In der Aufgabenbeschreibung zu den erforderlichen Planungen des Erweiterungsbaus BT-E (Bauteil E) wird Bezug genommen auf Ausführungen im Schulenwicklungsplan, die die R_H-Schule betreffen:

Und weiter:
„Aus Kapazitätsentwicklung ergibt sich eine Erhöhung der Anzahl der Klassen in der Sekundarstufe I im 6-zügigen Betrieb auf 24 Klassen. In der Sekundarstufe II ergibt sich im 3-zügigen Betrieb eine Klassenzahl von zukünftig 9 Klassen.
So wird sich bis 2008/2009 die Klassenzahl auf 33 Klassen erhöht haben.

Der Raumbedarf ist auf 12 allgemeinen Unterrichtsräume und 4 Fachunterrichtsräume festgelegt. Diese Räume sind im Neubau des Bauteils E zu realisieren.“

Werte Anwesende,
ich hoffe Ihnen Argumente vorgetragen zu haben, die Sie überzeugen.
Setzen Sie sich gemeinsam mit uns dafür ein, dass die gültigen Kreistagsbeschlüsse, die die R-H-Schule betreffen weiterhin Bestand haben und dass ein Therapie- /Schwimmbecken dabei seine Berechtigung erhält.

Damit sichern sie die Voraussetzungen, die eine qualitativ gute Bildungseinrichtung braucht.

Setzen Sie sich dafür ein, dass ein gut funktionierendes System unbeschdet weiter bestehen kann. Im Interesse des landkreises Oberhavel und vor allem im Interesse der Kinder und Jugendlichen.

Vielen Dank

Siehe auch:

5.1 Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten 01151/BF/2008 
 Beschluss: abgelehnt  
 Abstimmung: Ja: 9, Nein: 35, Enthaltungen: 7 

 

Siehe auch:

5.2 Satzung des Landkreises Oberhavel über die Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten 01263/BV/2009 
 Beschluss: in vorgelegter Fassung beschlossen  
 Abstimmung: Ja: 37, Nein: 11, Enthaltungen: 4