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Funktionalreform

Einer Reform der Kommunalgesetzgebung muss eine Funktionalreform folgen. Diese sollte eine klare Arbeitsteilung zwischen den Verwaltungsebenen zum Ziel haben. Kompetenzüberlappungen, Doppelverantwortlichkeiten und gegenseitige bürokratische Blockaden müssen verschwinden. Eine solche Reform muss mehr sein als die technokratische Optimierung von Verwaltungsvorgängen und das Einsparen von Stellen. Ziel ist eine den örtlichen Bedingungen angepasste, von Eigenverantwortung getragene, von gewählten Vertretungen kontrollierte und durch bürgerschaftliches Engagement gestärkte lokale Selbstverwaltung. Nicht die Privatisierung öffentlicher Aufgaben, sondern deren Kommunalisierung muss im Vordergrund stehen. (…)


Mit einer neuen Funktionalreform müssen die Planungs- und Koordinierungskompetenzen deutlich in Richtung der Kommunen verschoben werden. Kompetenzüberschneidungen, Doppelstrukturen, umständliche Verfahren und Kompetenzgerangel zwischen den Verwaltungsebenen müssen rigoros abgebaut werden. Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten, Baugenehmigungen und Bauabnahmen, Kinderbetreuung und Denkmalschutz sollten zum Kompetenzbereich der Städte, Ämter bzw. amtsfreien Gemeinden gehören. Grundlage ist das Konnexitätsprinzip, also der untrennbare Zusammenhang von Aufgabenübertragung und Übertragung der erforderlichen Finanzmittel.

siehe dazu auch das Thema: Reform der Kommunalgesetzgebung

Quelle: Leitbild kommunalpolitisch gelesen, S. 19