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Kommunale Selbstbestimmung

Kommunen sind nicht einfach Verwaltungsebenen, die innerhalb einer zentralistischen Struktur die politischen Direktiven von oben umzusetzen haben. Es sind politische Einheiten im föderalen System Deutschlands, deren Besonderheit darin besteht, dass sie als Selbstverwaltung der Bürger – und nicht als unterste Ebene der staatlichen Verwaltung – konzipiert sind. Frei von einer überwältigenden Bürokratie und autonom gegenüber den Fesseln zentralistischer Reglementierungen entscheiden Bürger selbstbewusst und kompetent über ihr Schicksal, so das urdemokratische Ideal. Das kann auch kein Effizienz- und Modernisierungsgetöse kaputt reden.
Lokale Fragen sollen im Grundsatz vor Ort entschieden, umgesetzt und finanziert werden. Voraussetzung für eine wirkliche kommunale Selbstverwaltung ist, dass Landkreise, Städte und Gemeinden durch die Ausstattung mit Kompetenzen und Finanzmitteln zu einem eigenverantwortlichen Handeln befähigt werden. Damit die einzelnen Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung sinnvoll ineinander greifen, braucht es klare Kompetenzzuweisungen ohne Doppelstrukturen.

 

Quelle: Leitbild kommunalpolitisch gelesen, S. 5