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Mehr Rechte für den Datenschutz - und eine starke Behörde dafür

Sie meinen, Datenschutz betrifft Sie nicht?

Ein berufstätiger Ehepartner einer Arbeitslosengeld-II- Empfängerin wurde aufgefordert, einen Profilbogen auszufüllen sowie einen Lebenslauf einzureichen. Die Behörde erklärte, seine Daten zu benötigen, um ihn in eine besser bezahlte Position zu vermitteln, obwohl er selbst gar keine Sozialleistungen bezog.

Während des Kontrollbesuchs bei einer Leistungsempfängerin brachte das JobCenter ein Kamerateam des  Fernsehens mit. Der Bitte, die Kamera abzuschalten,  wurde nicht gefolgt. Die Betroffene ließ die Behördenmitarbeiter in ihre Wohnung, die sich erst beim Verlassen der Wohnung als Mitarbeiter des JobCenters auswiesen. Das Kamerateam wartete noch immer vor der Tür und filmte weiter.  Ein Schüler wollte in eine Leistungs- und Begabtenklasse wechseln. Zu diesem Zweck wählte der Vater ein Gymnasium aus, das die Aufnahme des Kindes nach der Durchführung des Bewerbungsverfahrens jedoch ablehnte. Einen Zweitwunsch hatte er nicht angegeben. Dennoch  informierte ihn eine aus seiner Sicht völlig unbeteiligte  Schule über die Gründe des Scheiterns der ersten Bewerbung.


Alles Tatsachen, nachzulesen im Tätigkeitsbericht der  Landesebauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg 2006/2007. Informationelle Selbstbestimmung und die Praxis. Jeder Brandenburger und jede Brandenburgerin hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Landesverfassung, Art. 11 Absatz 1). Er bzw. sie kann über die Preisgabe und Verwendung  von persönlichen Daten selbst bestimmen, hat das Recht auf Auskunft über die Speicherung von persönlichen Daten und auch auf Einsicht in Akten und andere amtliche Unterlagen, soweit sie ihn/sie betreffen und Rechten Dritten nicht entgegen stehen. Persönliche Daten dürfen nur mit freiwlliger und ausdrücklicher Zustimmung des Berechtigten erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergegeben oder sonst verwendet werden.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet also, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, welche seiner persönlichen Daten wer wann erhält.  Haben Sie das aber tatsächlich allein in der Hand? Viele Informationen sind sicher nötig – aber wie viele und welche genau? Wer entscheidet das?

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