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Neues Musikschulgesetz - Finanzierung und Personalausstattung verbessern

Die Situation ist seit langem unbefriedigend. Seit Jahren bemüht sich DIE LINKE um bessere Bedingungen für die kulturelle Bildung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, im Land Brandenburg. Den Musikschulen, die Bildungs- und zugleich Kultureinrichtungen sind und vor allem wichtige Aufgaben im Bereich der musischen Bildung erfüllen, kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu.

Nach dem Brandenburger Musikschulgesetz haben Musikschulen, „vorrangig Kindern und Jugendlichen eine musikalische Bildung zu vermitteln, Begabungen zu erkennen und zu fördern sowie auf ein mögliches Studium der Musik vorzubereiten.“ Zudem sollen sie allen Interessierten den Zugang zu musikalischer Bildung ermöglichen. Unsere Musikschulen können auf große Erfolge verweisen. Die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben und unzählige Auszeichnungen beweisen dies. In den vielen Kommunen sind die Musikschulen aktiver Mitgestalter des kulturellen Lebens.

Aber wie sind die realen Bedingungen für ihre Arbeit? Obwohl die Schülerzahl seit Jahren kontinuierlich steigt und derzeit 31.000 Schüler an den Musikschulen unterrichtet werden, ist die Landesförderung in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen - im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 wurde die Mittel um 724.000 € gekürzt.

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