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Energiewende forcieren

Der weltweite Klimawandel, wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen steigenden Treibhausgasemissionen und globaler Erwärmung, das Versiegen der Quellen für fossil- atomare Brennstoffe und damit verbundene Preissteigerungen für Strom, Wärme und Kraftstoffe – all das macht deutlich: Das Land Brandenburg muss mehr tun, um die notwendige und auch mögliche Energiewende endlich voranzutreiben. Dies ist unumgänglich für die Sicherung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunftsfähigkeit des Landes.

Die Energieversorgung des Landes Brandenburg beruht gegenwärtig auf einem Energiemix aus der traditionellen Braunkohleverstromung einerseits und erneuerbaren Energien andererseits. Die Stromgewinnung aus Braunkohle hat ihre Bedeutung – vor allem für den Export – behalten, zugleich ist die Nutzung erneuerbarer Energien in den letzten Jahren deutlich stärker geworden. Auf dem Weg zu einem modernen Energiemix müssen und werden aber die erneuerbaren Energien vorherrschend sein. Verbunden mit der Erschließung aller Effizienzsteigerungs- und Einsparpotenziale sichern sie die künftige Energieversorgung, schonen das Klima und schaffen zudem neue zukunftssichere Arbeitsplätze. So können ländliche Räume neben der Nahrungsgüterproduktion auch mittels erneuerbarer Energien neue Zukunftsperspektiven erhalten – der Anbau nachwachsender Rohstoffe verbessert die Ertragslage der Land- und Forstwirtschaft.

Der Ausbau von Biomasseanlagen wie auch der Windkraft darf aber nicht mit nachteiligen Folgen für die Lebensqualität der Menschen und die Umwelt verbunden sein und ist mit den Menschen in den betroffenen Regionen zu entwickeln. Stärker als bisher sind zudem Solar- und Geothermie zu fördern. Insbesondere bei Gebäuden ist auf Energieeinsparung, Solaranlagen und Wärmepumpen zu orientieren.

Erneuerbare Energien sind nicht nur ein starkes Konjunkturprogramm, sondern garantieren durch ihre vorwiegend dezentrale Nutzung gleichfalls Bürgernähe, regionale
Wertschöpfung und fordern kommunale Initiative heraus.

Vorrang für erneuerbare Energien

Für diesen Vorrang der erneuerbaren Energien bedarf es entsprechender landesrechtlicher Regelungen. Bisher lag der Schwerpunkt politischer Konzepte zur Förderung der erneuerbaren Energien vorwiegend auf den Finanzierungsmaßnahmen für die Markteinführung, wie etwa beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Es geht aber um mehr, z.B. um die Überwindung der zahllosen administrativen Widerstände, die dem Ausbau erneuerbarer Energien im Einzelnen immer wieder entgegenstehen. Dies ist durch den Bundesgesetzgeber kaum zu machen, denn Raumordnungsfragen sind Landeskompetenz. Notwendig ist deshalb ein Landesgesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, das vorwiegend die Raumordnung und Bauleitplanung neu ausrichtet und damit die bestehenden Hemmnisse überwindet. Dies ist ein unverzichtbares zweites Standbein für die Wende zu erneuerbaren Energien. Gleichzeitig wird damit verhindert, dass Speicherkapazitäten für Kohlendioxid aus der Braunkohleverstromung in geologischen Formationen gebunden und damit einer Nutzung für erneuerbare Energien entzogen werden.

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