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Anfrage: Situation von obdachlosen und untergebrachten Personen

Anfrage der Kreistagsabgeordneten Ralf Wunderlich und Kathrin Willemsen

Wir fragen den Landrat:

1. Obdach- und Wohnungslosigkeit

Wie viele Personen sind dem Landkreis aus den Bereichen Sozialamt, Jobcenter, Jugendhilfe, Betreuungsbehörde und dem sozialpsychiatrischen Dienst bekannt, die obdach- oder wohnungslos sind. Bitte getrennt ausführen. Soweit bekannt, bitte jeweils auch ausführen, wie viele davon Deutsche, wie viele aus EU-Freizügigkeitsberechtigte und wie viele Personen aus  Drittstaaten sind.

Wie viele Personen davon leben in

  • Obdachlosenunterkünften
  • Frauenhäusern
  • Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Sonstigen Betreuungseinrichtungen (mit Ausnahme Pflegeheime)
  • Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
  • in Pensionen/Hotels u.Ä.
  • ohne eigenes Mietverhältnis in Wohnungen bei Bekannten/Verwandten
  • auf Campingplätzen u.Ä.
  • im Freien (ggf. mit Zelt o.Ä., aber nicht auf regulären Campingplätzen)

Bitte die Zahlen angeben jeweils per 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie per 31.03.2019 und zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

2. Unterbringung obdachloser Personen

Wer ist für die Unterbringung obdachloser Personen und die Organisation einer Unterbringungsmöglichkeit zuständig? Woraus wird diese Zuständigkeit abgeleitet?

Welche Probleme ergeben sich in der Praxis aus der Zuständigkeit?

Welche konkrete Hilfestellung kann bei welcher Stelle beim Landkreis erhalten werden?

3. Sozialleistungsbezieher

Wie viele Personen in wie vielen Bedarfsgemeinschaften beziehen jeweils Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, UVG, AsylbLG, BEEG  und Wohngeldgesetz?

Soweit bekannt, bitte jeweils auch ausführen, wie viele davon Deutsche, wie viele aus EU-Freizügigkeitsberechtigte und wie viele Personen aus  Drittstaaten sind.

Bitte die Zahlen angeben jeweils per 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie per 31.03.2019 und zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

Wie viele Anträge jeweils auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, UVG, AsylbLG, BEEG und Wohngeldgesetz wurden gestellt?

Wie viele Anträge sind jeweils beschieden worden?

Über wie viele Anträge wurde noch nicht entschieden?

Wie viele Widersprüche gegen Bescheide aus den vorgenannten Gesetzen wurden eingelegt?

Wie vielen Widersprüchen wurde in Teilen oder vollständig entsprochen?

Wie viele Widersprüche erledigten sich durch Rücknahme des Bescheides, gegen den Widerspruch eingelegt wurde?

Wie viele Klagen gegen Bescheide und wie viele gegen Widerspruchsbescheide aus den vorgenannten Gesetzen wurden eingelegt?

Wie vielen Klagen wurde in Teilen oder vollständig entsprochen?

Wie viele Klagen erledigten sich durch Rücknahme des Bescheides, gegen den Widerspruch eingelegt wurde?

Bitte die Zahlen angeben jeweils für 2017 und 2018 sowie bis 31.03.2019 und bis zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

Wie viele der Leistungsbezieher*innen nach AsylbLG haben Anspruch auf Leistungen nach §2 AsylbLG?

Wie viele Leistungsbezieher*innen erhalten noch Leistungen nach §3 AsylbLG, obwohl ihnen Leistungen nach §2 AsylbLG zustehen?

Wie oft wurden Nachzahlungen auf Grund einer späteren Feststellung des Anspruches auf Leistungen nach §2 AsylbLG getätigt?

In wie vielen Fällen wurde der Anspruch mehr als zwei Monate nach Eintritt des Anspruchs auf Leistungen nach §2 AsylbLG beschieden?

Wie viele Personen erhalten und erhielten Leistungen nach §1a AsylbLG?

In wie vielen Fällen wurde nachträglich die Leistungskürzung wieder aufgehoben?

Bitte die Zahlen angeben jeweils für 2017 und 2018 sowie bis 31.03.2019 und bis zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

4. Unterbringung Geflüchteter

Wie viele und welche Einrichtungen zur Unterbringung Geflüchteter gibt es an welchen Standorten mit welchen Kapazitäten?

Wie ist die jeweilige Belegungssituation?

Bitte dazu ausführen, wie viele Plätze durch Personen nach §4 LAufnG belegt sind, wie viele Plätze durch Personen, für die keine Verpflichtung nach §4 LAufnG mehr besteht, aber bei erstmaliger Unterbringung bestand, wie viele Plätze durch Personen belegt sind, die auf Grund von Familiennachzug nach Oberhavel gekommen sind und wie viele Plätze nicht belegt werden können, weil weniger Personen in einem Raum untergebracht sind als theoretisch Plätze sind, bspw. weil Familien keine Dritten mit in ihren Zimmern haben müssen oder die persönliche Situation der untergebrachten Person eine Einzelunterbringung erfordert.

Bitte die Zahlen jeweils für den letzten eines jeden Monats für die Jahre 2017, 2018 und 2019 bis zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

Wie viele Plätze wurden an das Land zur Belegung frei gemeldet?

Bitte die Zahlen jeweils monatlich für 2017, 2018 und 2019 bis zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

Wie viele Personen, für die Landkreis nach §4 LAufnG verpflichtet ist, leben in Wohnungen?

Wie viele Personen, für die Landkreis nach §4 LAufnG verpflichtet ist, leben in Wohnverbünden?

Wie viele Personen, die einen Aufenthalt nach Abschnitt 5 des AufenthG haben oder nach Abschnitt 6, wie soweit sich der Aufenthalt aus familiären Gründen daraus ergibt, dass die angehörige Person einen Aufenthalt nach Abschnitt 5 des AufenthG hat, leben in Oberhavel? Wie viele davon leben in Wohnungen?

Freizügigkeitsberechtigte und wie viele Personen aus  Drittstaaten sind.

Bitte die Zahlen angeben jeweils per 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie per 31.03.2019 und zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.

Wie viele Personen, für die der Landkreis nach §4 LAufnG zur Aufnahme verpflichtet ist oder die einen Aufenthalt nach Abschnitt 5 des AufenthG haben oder nach Abschnitt 6, wie soweit sich der Aufenthalt aus familiären Gründen daraus ergibt, dass die angehörige Person einen Aufenthalt nach Abschnitt 5 des AufenthG hat, leben in welchen Kommunen?

Welchen Anteil an der Bevölkerung der jeweiligen Kommune hat dieser Personenkreis?

Bitte die Zahlen angeben jeweils per 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie per 31.03.2019 und zum Tag der Beantwortung der Anfrage angeben.