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Fehlerquote weiterhin bei 30 Prozent

Bescheide über Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII genau prüfen

 

Es empfiehlt sich leider nach wie vor, dass die Adressaten der oben erwähnten Bescheide diese genau prüfen. Die Fehlerquote dieser Bescheide liegt weiterhin bei 30 Prozent.

Zu den häufigsten Fehlerquellen:

Die Bescheide sind bereits aus formalen Gründen falsch. So werden Aufhebungs- und Erstattungsbescheide erlassen, ohne dass die Betroffenen hierzu angehört wurden. Die Behörde hat ihr pflichtgemäßes Ermessen fehlerhaft ausgeübt.

Die Anrechnung von Einkünften ist fehlerhaft. Die Bereinigung der Einkünfte werden unzutreffend vorgenommen. Steuererstattungen stehen nach dem Gesetz beiden Eheleuten zur Hälfte zu und sind auch so zu berücksichtigen. Weist der ALG-II-Empfänger bei einem monatlichen Einkommen über 400,00 Euro brutto nach, dass er höhere Werbungskosten als 100,00 Euro hat, so sind diese an Stelle des Grundfreibetrags zu gewähren.

Bescheide über Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII genau prüfen

Es empfiehlt sich leider nach wie vor, dass die Adressaten der oben erwähnten Bescheide diese genau prüfen. Die Fehlerquote dieser Bescheide liegt weiterhin bei 30 Prozent.
Zu den häufigsten Fehlerquellen:
Die Bescheide sind bereits aus formalen Gründen falsch. So werden Aufhebungs- und Erstattungsbescheide erlassen, ohne dass die Betroffenen hierzu angehört wurden. Die Behörde hat ihr pflichtgemäßes  Ermessen fehlerhaft ausgeübt.
Die Anrechnung von Einkünften ist fehlerhaft. Die Bereinigung der Einkünfte werden unzutreffend vorgenommen. Steuererstattungen stehen nach dem Gesetz beiden Eheleuten zur Hälfte zu und sind auch so zu berücksichtigen.  Weist der ALG-II-Empfänger bei einem monatlichen Einkommen über 400,00 Euro brutto nach, dass er höhere Werbungskosten als 100,00 Euro hat, so sind diese an Stelle des Grundfreibetrags zu gewähren.
Erhält ein ALG-II-Empfänger Aufwandsentschädigungen für gesellschaftliche Tätigkeiten, so beträgt der Grundfreibetrag ab dem 01.01.2013 200,00 Euro. Es werden nicht die zutreffenden Wohnkosten berücksichtigt. Jobcenter kürzen nach ihren Unterkunftsrichtlinien willkürlich die Leistungen für Unterkunft und Heizung, obwohl Ihnen die Rechtswidrigkeit ihrer Unterkunftsrichtlinien bekannt ist. Sie vertrauen darauf, nicht verklagt zu werden. Denn nur wer klagt, hat auch mehr Geld zu erwarten. Unter Berufung auf eine Entscheidung des BSG werden bei Eigenheimbesitzer und Besitzer von Eigentumswohnungen keinerlei Wohnkosten mehr übernommen. Diese sind nämlich nur dann zu übernehmen, wenn der Betroffene die Fälligkeit nachweist.  Die Behörde hofft so, auch diese Wohnkosten einzusparen. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie ihre Kreditzinsen nicht mehr zahlen können und mit zusätzlichen Mahnkosten konfrontiert werden, weil die Behörde selbst bei Nachweis dieser Kosten, sie erst Monate nach deren Geltendmachung erstattet. Wegen der weiter anhaltend hohen Fehlerquote der Bescheide kann der Unterzeichner nur empfehlen, dass die Bescheide genau geprüft werden. Im Landkreis Oberhavel geschieht dies beim Ein-Euro-Frühstück in der Geschäftsstelle der LINKEN.   M. Elte