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Anfrage: Schulstandorte in Oberhavel

Sehr geehrter Herr Landrat,

Erweiterungsbau am GMOSZ

Ich bitte Sie den Kreistag über den aktuellen Stand der Planungen zum Erweiterungsbau des Georg-Mendheim-Oberstufenzentrums an der André-Pican Str. in Kenntnis zu setzen. Wann ist mit dem Beginn des Erweiterungsbau zu rechnen?

Käthe-Kollwitz Gesamtschule Mühlenbeck

Bitte erläutern Sie, welche Gründe für die Sechszügigkeit der neuen 7. Klassen der Käthe-Kollwitz Gesamtschule sprachen. Weshalb wurden 6 Klassen à 28 Schülerinnen und Schüler eröffnet, statt 7 Klassen mit 24 Schülerinnen und Schüler? Welche Bedenken äußerte die Schule im Vorfeld? Welche Abweichungen gab es im Landkreis zu Beginn dieses Schuljahres vom Schulentwicklungsplan und mit welchen Abweichungen rechnen Sie bei den Schülerinnen- und Schülerzahlen für das kommende Schuljahr?

Möglicher zusätzlicher Standort Barbara-Zürner-Oberschule in Oberkrämer

Welche gesetzlichen Grundlagen lassen den Landkreis die Möglichkeit eines zweiten Standorts der Barbara-Zürner-Oberschule so vehement verneinen? Warum gelten nach Ansicht des Landkreises keine Ausnahmeregelungen? Weshalb ist keine Lösung wie aktuell bei der Torhorst-Gesamtschule möglich?

Schüler*innenfahrkarten

Und last but not least, leider ein viertes Thema: Bitte teilen Sie dem Kreistag mit, wieviele Schülerinnen- und Schülerfahrkarten der Landkreis zum neuen Schuljahr in den jeweiligen Schulformen ausgegeben hat. (Grundschule, SEK I, SEK II/OSZ)

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Bär
Fraktion DIE LINKE
 

Antwort des Landrates:

Zur Frage 1:

Voraussetzung für die Planung des Erweiterungsbaus ist die von der Verwaltung veranlasste Bedarfsabfrage am OSZ. Die Schule hat ihre Bedarfe (Anzahl der Räume, Ausstattung, Verwendung) dem Schulträger zur Verfügung gestellt. Eingegangen in diese Bedarfsmeldung sind die beabsichtigte Schärfung des Schulprofils und die Angebotserweiterung von Bildungsträgern bzw. Ausbildungsberufen, die die Schule für sich selbst avisiert hat. Die Zuarbeit liegt dem Fachbereich seit Julie 2019 final vor.

In der am 30.04.2019 veröffentlichten OSZ-Studie des MBJS wird sich für eine grundsätzliche Standortsicherung der OSZs in Brandenburg ausgesprochen. Dies erlaubt eine langfristige Entwicklung der OSZ-Standorte im Landkreis Oberhavel.

In Anwendung der Raumprogrammempfehlung des MBJS und der durch die Schule benannten Raumbedarfe ergibt sich für die Projektplanung ein Gesamtbedarf, nach dem sich die voraussichtlichen Kosten des Erweiterungsbaus ausrichten. Auf dieser Basis wird ein Vergabeverfahren eingeleitet, dessen Start für den Dezember 2019 geplant ist. Eine Entscheidung im Vergabeverfahren liegt voraussichtlich im ersten Quartal 2020 vor.

Das OSZ wird am Gesamtprojekt fortlaufend beteiligt.

 

Zur Frage 2:

Die Zuständigkeit im Übergangsverfahren in der Jahrgangstufe 7 liegt beim Staatlichen Schulamt Neuruppin. Dort werden die notwendigen Daten erfasst, das Verfahren koordiniert und Entscheidungen über die Klassenbildung getroffen.

Die Schulleiterin der Kätze-Kollwitz-Gesamtschule und das Staatliche Schulamt standen fortlaufend im Austausch über die beabsichtigten Maßnahmen. Der Landkreis wurde am 2. Juli 2019 durch das Staatliche Schulamt über eine beabsichtigte befristete Erhöhung der Klassenfrequenz im Rahmen vom "Gemeinsamen Lernen" informiert. Am 11. Juli gab des die Information zur Eröffnung einer zusätzlichen 7. Klasse. Die abschließende Entscheidung zur Frequenzerhöhung erfolgte am 18.07.2019. Daraufhin wurde im Interesse der Schülerinnen und Schüler das Benehmen zur Erhöhung der Klassenfrequenz zwischen dem Landkreis und dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

Der Landrat weist daraufhin, dass es die einzige Möglichkeit war eine kurzfristige Lösung zu bekommen. Andernfalls hätte es eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses, inkl. Verzögerung bedurft. Das hätte weniger Planungssicherheit für die Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zur Folge gehabt.

 

Zur Frage 3:

Der Landkreis hat bei seinen Entscheidungen rechtskonform zu handeln. Gemäß § 103 Abs. 3  Brandenburger Schulgesetz (BbgSchulG) sollen Schulen in zusammenhängenden Gebäuden untergebracht werden. Die Unterbringung in getrennten Gebäuden ist in Ausnahmefällen zulässig. Die Ausnahmen beziehen sich zum einen auf Grundschulen, um eine möglichst wohnortsnahe Beschulung sicherzustellen (§ 19 Abs. 2 BbgSchulG) und zum anderen auf weiterführende Schulen, wenn die räumlichen Voraussetzungen eine Führung vorhandener Schulen an mehreren Standorten erfordert. Dieser Umstand ist im Fall der Barbara-Zürner-Oberschule nicht gegeben.

Die ausdrückliche Beschränkung auf Ausnahmefälle begründet ein Hinwirkungsgebot für Schulträger und den Landkreis bei der Schulentwicklungsplanung dafür zu sorgen, dass nach Möglichkeit einheitliche Schulstandorte gebildet werden (§ 103 Abs. 3 BbgSchG).

An der Torhorst Gesamtschule wird die räumliche Ausstattung der Schule mit einem Neu- und Erweiterungsbau am Schulstandort während des laufenden Schulbetriebs modernisiert.

Die Beschulung der Jahrgangsstufen 10 bis 13 in Lehnitz ist eine temporäre Lösung und beschränkt sich auf die Zeit der Bauphase, um den laufenden Schulbetrieb für die Abschlussklassen abzusichern. Nach Fertigstellung der Bauphase im Sommer 2020 werden die Jahrgangsstufen wieder am Standort Oranienburg beschult.

Diese temporäre Beschulung von Klassen oder Jahrgangsstufen bzw. die Führung einer Schule an mehreren Standorten hat auch Auswirkungen auf das gemeinsame Schulleben und das Zusammengehörigkeitsgefühl. Aus diesem Grund sollte eine räumliche Trennung stets zeitlich befristet sein.

 

Zur Frage 4:

Die Beantragung von Schülerinnen- und Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2019/2020 erfolgt in der Regel mit Beginn der Schulferien. Erfahrungsgemäß reichen Schülerinnen und Schüler erst mit Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres einen Antrag ein. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültige Zahl benannt werden.

Bis zum 12.08.2019 hat der Landkreis bei der OVG 5.933 Schülerjahreskarten für das Schuljahr 2019/2020 auf Grundlage der bearbeiteten Anträge bestellt. Nach unserer Einschätzung, die auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht, sind das zum jetzigen Zeitpunkt ca. 90 % der zu erwartenden Anträge. Eine Aussage in Bezug auf die Gesamtschülerzahl kann aufgrund des ausstehenden Ergebnisses der Blitzumfrage noch nicht getroffen werden. Erst mit vorliegendem Ergebnis kann auch die Verteilung auf Grundschulen, Sek I, Sek II und OSZs nachvollzogen werden.

Im Schuljahr 2018/2019 hatte der Landkreis 6.281 Anträge bis Oktober 2018 bearbeitet. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl haben ca. 26 % der Schülerinnen und Schüler einen Antrag gestellt.

 


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