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Anfrage: Tarifbindung und Mitbestimmungsstrukturen kreiseigener und verbundener Unternehmen

Mit E-Mail vom 18.07.2020 stellte der Kreistagsabegordnete Vadim Reimer folgende Anfrage an die Kreisverwaltung:

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

ich bitte um die Weiterleitung folgender Anfrage an die zuständigen Stellen und deren Beantwortung.

Die Fragen richten sich gleichermaßen an folgende Unternehmen, an denen der Landkreis beteiligt ist:

- Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (OHBV)
- Gesellschaft für Museum und Touristik Mildenberg mbH (GMT)
- Gesellschaft für Anlagenbewirtschaftung und Objektbetreuung Oberhavel mbH (GfA)
- Wirtschafts-, Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH (WInTO)
- Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG)
- Oranien-Tours GmbH
- Busverkehrsgesellschaft Oberhavel mbH (BVO)
- Havelländische Eisenbahn AG (hvle)
- AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH
- Grunske Metall-Verwaltungs GmbH
- Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG
- ERV GmbH Entsorgung - Recycling - Verwertung
- LSO – Life Science Oberhavel GmbH
- AGUS Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe Oberhavel GmbH
- Gesellschaft für integrative Sozialarbeit Oberhavel GmbH
- Oberhavel Gesundheitszentrum GmbH
- Oberhavel Kliniken Pflege und Dienstleistungen GmbH
- Rettungsdienst Oberhavel GmbH
- Medizinischer Betriebs- und Service GmbH Oberhavel
- Stationäres Hospiz Oberhavel GmbH
- Oberhavel Klinik Gransee GmbH
- Oberhavel Kliniken GmbH

Ich bitte um gesonderte Beantwortung folgender Fragen für jedes Unternehmen:

1. Wie viele Mitarbeiter werden derzeit (Stichtag bitte selbst festlegen) in Ihrem Unternehmen beschäftigt?

2. Wie viele Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende werden beschäftigt?

3. Gibt es den Einsatz von Leiharbeitskräften? Wenn ja, in welchem Umfang? Welche Arbeitsbedingungen gelten für die bei Ihnen eingesetzten Leiharbeitnehmer?

4. Gibt es den Einsatz von Werkvertragsunternehmern, die regelmäßig für die Gesellschaft tätig werden? Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen?

5. Gibt es geltende Tarifverträge in Ihrem Unternehmen?

5a. Falls ja: Welche sind dies im einzelnen?
5b. Falls ja: Was ist der Status ihrer Geltung? (Bestehende Vereinbarung, gekündigt mit Nachwirkung, Anerkennung, etc.)?
5c. Falls mehrere Tarifverträge einschlägig sind: wie viele Beschäftigte fallen jeweils in den Geltungsbereich der jeweiligen Tarifverträge?
5d. Falls keine Tarifverträge gelten: Wird in neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen der Beschäftigten auf Tarifverträge Bezug genommen? Wenn ja, auf welche und in welcher Art und Weise?
5e. Falls keine Tarifverträge gelten: Gibt es andere kollektivrechtliche Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen, die normalerweise in Tarifverträgen geregelt werden in Form von z.B. Betriebsvereinbarungen? Welche sind dies im einzelnen und was wird darin geregelt?

6. Gibt es in Ihrem Betrieb eine Arbeitnehmervertretung?

6a. Falls ja, nach welcher Rechtsgrundlage (BetrVG, PersVG, Tarifvertrag, etc.)?
6b. Falls ja, wie viele Mitglieder gehören ihr an?
6c. Falls ja, gibt es auch eine Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden? Wie viele Mitglieder gehören ihr an?
6d. Falls ja, sitzen gewählte Vertreter der Mitarbeitenden auch in den Aufsichtsgremien der Gesellschaft? Falls ja, wie viele?
6e. Falls nein, gab es in der Vergangenheit eine? Seit wann besteht diese nicht mehr?

 

Mit Schreiben vom 31.08.2020 antwortete Ronny Wappler aus dem Büro des Landrates wier folgt:

Sehr geehrter Herr Reimer,

bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Aufgrund der Vielzahl der Fragen und Beteiligungsgesellschaften hat die Zusammenstellung der Antworten leider etwas mehr Zeit in Anspruch genommen.

Ihre Antworten habe ich Ihnen der Übersichtlichkeit halber je Unternehmensgruppe dargestellt. So werden die Merkmale für die Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, der Oberhavel Kliniken GmbH bzw. der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH und deren jeweiligen Tochtergesellschaften schnell sichtbar. Meist finden Sie je Teilkonzern eigene Ausgestaltungen zur Tarifbindung wieder.

Für Fragen stehen Ihnen meine Mitarbeiter aus dem Bereich Beteiligungscontrolling gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ronny Wappler

 


Anlage A
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH und deren Tochterunternehmen


Frage 1: Wie viele Mitarbeiter werden derzeit (Stichtag bitte selbst festlegen) in Ihrem
Unternehmen beschäftigt? (Stichtag 31.07.2020)

Antwort:

AWU GmbH: 212
Grunske KG: 163
ERV GmbH: 71
IAZ GmbH: 3

Frage 2: Wie viele Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende werden beschäftigt?

Antwort:

AWU GmbH: 25 Auszubildende ab 01.08.2020
Grunske KG: 17 Auszubildende ab 01.08.2020

Frage 3: Gibt es den Einsatz von Leiharbeitskräften? Wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Arbeitsbedingungen gelten für die bei Ihnen eingesetzten
Leiharbeitnehmer?

Antwort:

AWU GmbH: Ja, durchschnittlich ca. 3,8 Vollarbeitskräfte pro Monat
Grunske KG: Ja, durchschnittlich ca. 6,5 Vollarbeitskräfte pro Monat
ERV GmbH: Ja, durchschnittlich ca. 4,6 Vollarbeitskräfte pro Monat
IAZ GmbH: Nein

Die Arbeitsbedingungen entsprechen denen der fest angestellten Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen

Frage 4: Gibt es den Einsatz von Werkvertragsunternehmern, die regelmäßig für die Gesellschaft tätig werden? Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen?

Antwort:

AWU GmbH: Nein
Grunske KG: Nein
ERV GmbH: Ja, Werkvertrag im Bereich der Logistik für Einkaufzentren, ca. 7 Vollarbeitskräfte
IAZ GmbH: Nein

Frage 5: Gibt es geltende Tarifverträge in Ihrem Unternehmen?

Antwort:

AWU GmbH: Ja
Grunske KG: Nein
ERV GmbH: Nein
IAZ GmbH: Nein

Frage 5a: Falls ja: Welche sind dies im Einzelnen?

Antwort:

- Haustarifvertrag
- Entgelttarifvertrag
- Entgeltrahmentarifvertrag

Frage 5b: Falls ja: Was ist der Status ihrer Geltung? (Bestehende Vereinbarung, gekündigt mit Nachwirkung, Anerkennung, etc.)?

Antwort: bestehende Verträge

Frage 5c: Falls mehrere Tarifverträge einschlägig sind: wie viele Beschäftigte fallen jeweils in den Geltungsbereich der jeweiligen Tarifverträge?

Antwort:

Die Tarifverträge gelten für alle Mitarbeiter der AWU GmbH, mit Ausnahme der Außertariflich-Angestellten Mitarbeiter.

Frage 5d: Falls keine Tarifverträge gelten: Wird in neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen der Beschäftigten auf Tarifverträge Bezug genommen? Wenn ja, auf welche und in welcher Art und Weise?

Antwort: Nein

Frage 5e: Falls keine Tarifverträge gelten: Gibt es andere kollektivrechtliche Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen, die normalerweise in Tarifverträgen geregelt werden in Form von z.B. Betriebsvereinbarungen? Welche sind dies im Einzelnen und was wird darin geregelt?

Antwort: Nein

Frage 6: Gibt es in Ihrem Betrieb eine Arbeitnehmervertretung?

Antwort:

AWU GmbH: Ja
Grunske KG: Nein
ERV GmbH: Nein
IAZ GmbH: Nein

Frage 6a: Falls ja, nach welcher Rechtsgrundlage (BetrVG, PersVG, Tarifvertrag, etc.)?

Antwort: AWU GmbH: Betriebsverfassungsgesetz

Frage 6b: Falls ja, wie viele Mitglieder gehören ihr an?

Antwort: AWU GmbH: 9 Mitglieder

Frage 6c: Falls ja, gibt es auch eine Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden? Wie viele Mitglieder gehören ihr an?

Antwort: Nein

Frage 6d: Falls ja, sitzen gewählte Vertreter der Mitarbeitenden auch in den Aufsichtsgremien der Gesellschaft? Falls ja, wie viele?

Antwort: Nein

Frage 6e: Falls nein, gab es in der Vergangenheit eine? Seit wann besteht diese nicht
mehr?

Antwort: Nein

Erläuterungen:

AWU GmbH: AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH
Grunske KG: Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG
ERV GmbH: ERV GmbH Entsorgung – Recycling – Verwertung
IAZ GmbH: Interdisziplinäres Ausbildungszentrum für Verkehr und Entsorgung Oberhavel GmbH


 


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Bernauer Straße 71
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