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Anträge zur Geschäftsordnung des Kreistages

Wir stellen folgende Änderungsanträge zur Beratung der Beschlussvorlage „Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, den Jugendhilfeausschuss, und die durch den Kreistag gebildeten Ausschüsse“, 0094/BV/2019:

 

Zu § 4 Abs. 1 S. 4:

„In die Tagesordnung sind außerdem Beratungsgegenstände aufzunehmen, die dem vorsitzenden Kreistagsmitglied bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung von […] vorgelegt werden.“

Ersetze „14“ durch „7“

Begründung:

Die Fraktionen arbeiten ehrenamtlich und es herrscht oft hoher Termindruck bei der Erstellung von Anträgen und der notwendigen Abstimmung der Texte. Daher würde eine Verkürzung der Einreichungsfrist zu einer enormen Erleichterung der Fraktionsarbeit beitragen.

 

Zu § 4 Abs. 2 S. 2:

„Eine Wiederholung von abgelehnten Anträgen bei unveränderter Sach- und/oder Rechtslage ist für den Zeitraum von 12 Monaten seit der letzten Befassung des Kreistages ausgeschlossen.“

Ersetze „12 Monaten“ durch „6 Monaten“.

Begründung:

Der Zeitraum von 12 Monaten ist zu lang, politische Prozesse können zu einem schnelleren Umdenken führen und die Neu-Bewertung eines Beratungsgegenstandes notwendig machen. Durch eine Verkürzung der Frist sinkt auch die Gefahr ausschweifender Diskussionen um eine ggf. eingetretene Veränderung der Sach- oder Rechtslage, die ja ansonsten eine Möglichkeit darstellen, den Beratungsgegenstand innerhalb von 12 Monaten doch wieder zu beraten.

 

Zu § 8 Abs. 3 S. 1:

„Sollen Vorlagen in der Sitzung von der Verwaltung erläutert werden, so wird dies von dem vorsitzenden Kreistagsmitglied im Einvernehmen mit der Landrätin oder dem Landrat bestimmt.“

Ersetze den Satz durch „Vorlagen der Verwaltung sollen erläutert werden."

Begründung:

Wie jeder Antrag, der an ein Entscheidungsgremium gestellt wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Verwaltung ihre eigenen Vorlagen vorstellt und dabei den Kreistagsmitgliedern auch Gelegenheit zu Nachfragen gibt. Die Erläuterung dient auch der Information der anwesenden Öffentlichkeit über den aktuellen Beratungsgegenstand. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass alle anwesenden Gäste oder Interessierte, die den Livestream verfolgen, die zu beratenden Vorlagen bereits kennen.

 

Zu § 10 Abs. 1:

„Kreistagsabgeordnete sind berechtigt, Anfragen, die keine unsachlichen Behauptungen beziehungsweise Feststellungen oder Wertungen enthalten dürfen, über Angelegenheiten des Landkreises, die nicht auf der Tagesordnung stehen, an das vorsitzende Kreistagsmitglied oder die Landrätin oder den Landrat zu richten.“

Streiche: „,die keine… enthalten dürfen,“

Begründung:

Kreistagsabgeordnete sollten die Verwaltung alles fragen dürfen, was sie möchten. Ob die Landrätin oder der Landrat eine Antwort darauf geben möchte oder kann, ist ihr/ihm überlassen. Ebenso die Art und Weise der Antwort. Anfragen von vorneherein als „unzulässig“ abzulehnen, weil sie „unsachliche Behauptungen“ oder „Wertungen“ enthalten, birgt die Gefahr von Auseinandersetzungen um die Bewertung der Anfrage als unsachlich. Zudem kann eine Bewertung der Anfrage als „unsachlich“ oder „wertend“ nur höchst subjektiv aus der Sicht des vorsitzenden Kreistagsmitglieds oder der Landrätin bzw. des Landrats erfolgen. Sie hätten es damit alleine in der Hand, unliebsame Anfragen einfach als unzulässig abzutun. Vor dem Hintergrund, dass der Kreistag auch eine Kontrollfunktion gegenüber der Kreisverwaltung ausübt, ist diese Regelung höchst bedenklich.

 

Zu § 10 Abs. 2 S. 1 HS. 1:

„Derartige Anfragen müssen mindestens 1 Woche vor der Sitzung dem vorsitzenden Kreistagsmitglied schriftlich vorliegen;“

Ersetze „1 Woche“ durch „2 Tage“.

Begründung:

Manchmal ergeben sich Fragen zu einem Thema aus Fraktionsbesprechungen, die kurz vor einer Kreistagssitzung stattfinden. Ehrenamtliche Mandatsträger*innen haben auch nicht immer die notwendige Zeit ihre Fragen fristgerecht zu Papier zu bringen. Es muss daher möglich sein, Anfragen auch am Wochenende vor einer Kreistagssitzung zu formulieren. Die Verwaltung muss sich dann im Vorfeld der angesetzten Kreistagssitzung auf solche Anfragen einstellen und ihre Ressourcen entsprechend ausrichten.

 

Zu § 11 Abs. 3:

„Fragende müssen einen Adressaten benennen. Zulässige Adressaten sind das vorsitzende Kreistagsmitglied und die Landrätin oder der Landrat. Das vorsitzende Kreistagsmitglied kann Fraktionen zur Stellungnahme auffordern.“

Streiche „Zulässige Adressaten…Landrat.“.

Begründung:

Es reicht aus, wenn Fragende einen bestimmten Adressaten benennen müssen. Das können auch Fraktionen, einzelne Kreistagsabgeordnete oder der Kreistag als Ganzes sein. Die Beschränkung nur auf das vorsitzende Kreistagsmitglied und die Landrätin oder der Landrat ist nicht notwendig und verkürzt das Recht der fragestellenden Person, sowie der Kreistagsabgeordneten direkt gefragt zu werden.

 

Zu § 11 Abs. 4:

„Die Redezeit je Einwohnerin oder Einwohner sollte 3 Minuten nicht überschreiten.“

Ersetze „3“ durch „5“.

Begründung:

Die Fragestunde dient der Beteiligung der Einwohner*innen, die sich mit ihren Anliegen an ihre gewählte Vertretung oder an die Verwaltung richten. Ihre Anliegen stellen daher den Mittelpunkt dieses Tagesordnungspunktes dar. Diese zentrale Bedeutung sollte sich auch in der Einräumung der Redezeit widerspiegeln, zumal nicht jedes Anliegen von jeder Person in nur 3 Minuten vorgebracht werden kann. Daher ist eine Verlängerung dieser berechtigt und sinnvoll.

 

Zu § 12 Abs. 11 S. 1:

„Die Redezeit der Antragstellerin oder des Antragstellers beträgt maximal 8 Minuten.“

Ersetze „8“ durch „5“.

Begründung:

Da die Anträge nebst Begründung den Abgeordneten bereits vorab vorliegen, ist eine Vorstellung innerhalb von fünf Minuten ausreichend und zumutbar. So bleibt mehr Zeit für die anschließende Diskussion.

 

Zu § 12 Abs. 11 S. 2:

„Die Redezeit der Fraktionen für Stellungnahme und Debatte ist entsprechend der Fraktionsstärke auf insgesamt 1 Minute multipliziert mit der Anzahl der Fraktionsmitglieder, mindestens jedoch auf 5 Minuten, begrenzt.“

Ersetze den Satz durch:

„Die Redezeit der Fraktionen wird entsprechend der Fraktionsstärke wie folgt begrenzt:

4 bis 5 Mitglieder 8 Minuten,

6 bis 14 Mitglieder 10 Minuten,

15 bis 24 Mitglieder 15 Minuten,

ab 25 Mitglieder 20 Minuten.“

Begründung:

Wir wollen damit die alte Regelung wiederherstellen. Der Vorschlag aus der Beschlussvorlage benachteiligt kleinere Fraktionen zu sehr. Es ist nicht erkennbar, warum größere Fraktionen mehr Zeit benötigen, um ihre Argumente zu ein und demselben Antragsgegenstand einzubringen, als kleinere. Um der Abbildung des Wähler*innenwillens aber doch ein gewisses Gewicht zu verschaffen, sollte es unserer Meinung nach trotzdem eine gewisse Abstufung der Redezeiten geben. Die alte Regelung halten wir dabei für ausgewogen und geeignet diese Interessen in Einklang zu bringen.

 

Zu § 14 Abs. 2:

„Die Redezeit soll dabei 2 Minuten nicht überschreiten.“

Ersetze „2“ durch „5“.

Begründung:

Kreistagsabgeordnete sollen einen angemessenen Rahmen erhalten, um sich zu erklären. Bei langen Debatten oder komplizierten Sachverhalten reichen dafür 2 Minuten unserer Meinung nach nicht immer aus. Bei diesen Redebeiträgen handelt es sich um Anliegen, die der Korrektur der Außenwirkung der eigenen Person dienen und damit oft eine wichtige emotionale Rolle für die Redenden einnehmen. Das Plenum sollte dafür einen angemessenen Raum einräumen.

 

Zu § 23 Abs. 2 S. 2:

„Die Kamera erfasst nur das stationäre Rednerpult und den Bereich der Sitzungsleitung mit dem Präsidium.“

Ersetze durch:

„Die Kamera erfasst nur das stationäre Rednerpult, den Bereich der Sitzungsleitung mit dem Präsidium, sowie die Bank der Landrätin oder des Landrates und der Dezernentinnen und Dezernenten.“

Begründung:

Die Verwaltungsspitze äußert sich oft zu Vorlagen, zwecks Begründung oder Stellungnahme, von ihren Plätzen aus. Es wäre daher wünschenswert, wenn diese Redebeiträge auch im Livestream zu sehen sind.

 

Zu § 23 Abs. 2 S. 3:

„Die Audioübertragung erfasst nur die stationären Mikrofone des Rednerpults und des vorsitzenden Kreistagsmitgliedes.“

Ersetze durch: „Die Audioübertragung erfasst alle aktiven Mikrofone im Saal.“

Begründung:

Die allermeiste Zeit wird im Plenum über die Tischmikrofone debattiert. Wenn die Audioübertragung aber nicht auf diese ausgeweitet wird, hört eine Person, die den Livestream verfolgt minutenlang nichts und kann so der Sitzung nicht folgen. Daher sollten auch immer alle aktiven Mikrofone zu hören sein. Die Abgeordneten sind dazu angehalten die Mikrofone nach ihren Redebeiträgen abzuschalten, um eine störungsfreie Übertragung der Debatte zu ermöglichen.

 

Zu § 23 Abs. 2 S. 4:

„Ton- und Bildaufnahmen sind spätestens nach der nächsten Sitzung zu löschen.“

Ersetze durch:

„Ton- und Bildaufnahmen sind im Internet zu veröffentlichen und dürfen frühestens nach 6 Monaten gelöscht werden.“

Begründung:

Um eine Debatte auch im Nachhinein noch verfolgen zu können, wäre eine längere Speicherung und Veröffentlichung wünschenswert. Dies dient der Verbesserung der Transparenz unserer Arbeit.

 

Zu § 24 Abs. 3 S. 1:

„Die unterzeichnete Niederschrift ist grundsätzlich innerhalb von 1 Monat nach der Sitzung allen Mitgliedern des Kreistages in den digitalen Informationssystemen des Landkreises Oberhavel zum Abruf zur Verfügung zu stellen.“

Ersetze „1 Monat“ durch „5 Werktagen“.

Begründung:

Derzeit dauert die Erstellung der Protokolle der Kreistagssitzungen zu lange. Dadurch können die Kreistagsabgeordneten sich nur unter erschwerten Bedingungen mit der zeitnahen Auswertung der Sitzung befassen. Wir schlagen daher eine deutliche Verkürzung der Frist vor. Die Verwaltung sollte die entsprechenden technischen und personellen Maßnahmen dafür schaffen, um den Mitarbeiter*innen die Umsetzung zu ermöglichen.

 

Zu § 25 Abs. 3 S. 1:

„Ein Abdruck der Niederschrift über die Ausschusssitzungen ist den Ausschussmitgliedern, den Fraktionen und der Landrätin oder dem Landrat zuzuleiten.“

Ersetze durch:

„Ein Abdruck der Niederschrift über die Ausschusssitzungen ist den Ausschussmitgliedern, den Fraktionen und der Landrätin oder dem Landrat spätestens eine Woche vor der nächsten Kreistagssitzung und höchstens einen Monat nach der Ausschusssitzung zuzuleiten.“

Begründung:

Derzeit liegen die Protokolle der Ausschusssitzungen nicht vor der ihnen nachfolgenden Kreistagssitzung vor. Dadurch können sich die Kreistagsabgeordneten kein umfassendes Bild von den Debatten in den Ausschüssen machen. Wir schlagen daher eine deutliche Verkürzung der Frist vor. Die Verwaltung sollte die entsprechenden technischen und personellen Maßnahmen dafür schaffen, um den Mitarbeiter*innen die Umsetzung zu ermöglichen.


Kontakt

Sie erreichen uns wie folgt über unsere Geschäftsstelle:

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Oberhavel
Bernauer Straße 71
16515 Oranienburg

Telefon: (03301) 20099-0
Fax: (03301) 20099-9
E-Mail: fraktion@die-linke-ohv.de

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