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Auch Vereine können Soforthilfe erhalten

Zum aktuell laufenden Programm der Soforthilfen-Corona des Landes Brandenburg erklärt Vadim Reimer, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag:

"Auch Vereine haben unter Umständen Anspruch auf die Soforthilfen vom Land Brandenburg, egal ob sie gemeinnützig sind oder nicht. Entscheidend ist, ob die Vereine einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben. Dieser liegt bereits vor, wenn der Verein regelmäßig Veranstaltungen oder Seminare gegen Entgelt durchführt oder Speisen und Getränke verkauft. Dies geht aus einer Erläuterung der Staatssekretärin des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 9. April 2020 hervor (s. Anlage). Wenn ein solcher Verein aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, etwa weil die wegfallenden Einnahmen nicht mehr ausreichen um die Miete oder laufende Kosten zu bezahlen, dann kann dieser für drei bis fünf Monate mehrere Tausend Euro an Zuschüssen erhalten. Der Umfang hängt von der Anzahl der Beschäftigten und dem entstandenen Schaden ab. Aber auch Vereine ohne Beschäftige können Hilfen erhalten. Das Einholen von Informationen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) könnte sich also für viele Vereine in Oberhavel auszahlen," so Reimer.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich:

 


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