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Rede: Änderung der Gebührensatzung für die Unterbringung Geflüchteter

Rede des Kreistagsabgeordneten Vadim Reimer zur Beschlussvorlage:

"1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zur vorläufigen Unterbringung von geflüchteten Menschen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (0101/BV/2019)"

Kreistagssitzung am 04.12.2019:

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Auch die Fraktion DIE LINKE sieht an der Beschlussvorlage zur Gebührensatzung für die Unterbringung geflüchteter Personen Änderungsbedarf.

Zunächst haben wir ein redaktionelles Versehen im Beschlussentwurf gefunden, der beim Abgleich des Wortlauts der Anlage 3 und der Lesefassung des Satzungsentwurfes in der Anlage 5 offensichtlich wurde. Hier geht es lediglich um die Einfügung des Satzes „Festgestellte Mehrbedarfe von Benutzerinnen und Benutzern (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende) sind vom bereinigten Einkommen abzuziehen.“ an der richtigen Stelle, nämlich nach dem Satz 2 und nicht bereits nach dem Satz 1 von § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung. Ich denke dieser Antrag wird hier die überwiegende Zustimmung finden.

Wir haben aber auch zwei inhaltliche Vorschläge zur Änderung vorgelegt.

In unserem zweiten Änderungsantrag möchten wir uns dafür aussprechen, dass bei der Berücksichtigung des Einkommens der Gebührenpflichtigen nicht mehr das Bedarfsgemeinschaftsprinzip zur Anwendung kommt, sondern dass jede einzelne Benutzerin und jeder einzelne Benutzer nur dann Gebühren für die Unterbringung zu entrichten hat, wenn sie oder er über eigenes Einkommen verfügt. Die jetzige Regelung kann bei einem hohen Einkommen eines Familienmitglieds, das noch einen Ehegatten und zwei Kinder ohne Einkommen hat, dazu führen, dass alle vier Familienmitglieder beitragspflichtig werden. Das bedeutet, diese Familie hätte bis zu 1.800 Euro monatlich für ein 24 Quadratmeter Zimmer mit Etagenküche und -toilette zu bezahlen! Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von Luxuslofts in Berlin-Mitte, sondern von einfachst eingerichteten Gemeinschaftsunterkünften am Rande von Ortschaften in unserem Landkreis. Auch bei Ehepartnern ohne Kinder könnte die bestehende Regelung den Anreiz nehmen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, da der Lohn sonst größtenteils für die Gebühren ausgegeben werden müsste. Wir hoffen daher auf Ihre Zustimmung, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Unser dritter Antrag zielt auf eine Absenkung des Höchstgebührensatzes von derzeit geplanten 450 Euro auf 390 Euro. Wie kommen wir darauf? Ähnlich wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, möchten wir uns bei der Höhe des Gebührensatzes an dem orientieren, was der Landkreis anderen Sozialleistungsbezieher*innen als angemessene Kosten der Unterkunft zuerkennt. Um eine einheitliche Gebühr im gesamten Landkreis zu erreichen, haben wir die durchschnittliche Nettokaltmiete der 5 Wohnungsmärke für eine alleinstehende Person angesetzt. Auf diese haben wir die im Regelsatz nach dem SGB XII enthaltenen Kosten für Wohnen und Innenausstattung aufgeschlagen, denn Heizung, Strom und Möbel werden in den Gemeinschaftsunterkünften ja gestellt. Heraus kam der Betrag von 390 Euro. Dieser liegt zwar unterhalb des von der Verwaltung errechneten kostendeckenden Betrages von 450 Euro, er ist aber gerechter, da er sich an den Kosten für Wohnraum orientiert. Dies folgt den Erwägungen des VGH München, welches in einem Beschluss aus dem Jahr 2018 feststellte, dass die Benutzung einer Gemeinschaftsunterkunft im Lichte des Sozialstaatsprinzips zu sachangemessenen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden muss. Insbesondere dürfe keine Gebühr verlangt werden, die deutlich über den Kosten einer Mietwohnung liegt. Ungeachtet dessen, dass die Kalkulation fragwürdige Kostenarten, wie kalkulatorische Zinsen und nicht näher aufgeschlüsselte Bewirtschaftungskosten, sowie Kosten der Einnahmebeschaffung enthält, möchten wir die Gebühren auf ein einigermaßen erträgliches und angemessenes Maß reduzieren und bitten dafür um Ihre Zustimmung.

 


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